Juniorprofs noch nicht in bester Verfassung

Einführung der Juniorprofessuren geht schleppend voran. „Ordentliche Professoren“ stemmen sich gegen Reform. Heute entscheidet Verfassungsgericht, ob Neuerung eine Einmischung des Bundes in Länderangelegenheiten ist

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zur bundesweiten Einführung der von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) ins Leben gerufenen Juniorprofessur. Die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen hatten gegen die Novelle aus dem Jahr 2002 eine Normenkontrollklage eingereicht, weil der Bund ihrer Meinung nach in die Zuständigkeit der Länder für die Regelung des Hochschulwesens eingegriffen hatte.

Es wird erwartet, dass das Gericht grundsätzliche Ausführungen zur Abgrenzung von Bundes- und Landeszuständigkeiten macht, die Auswirkungen auf das geplante Verfahren zum bundesweiten Verbot von Studiengebühren haben könnten.

In der mündlichen Verhandlung im März hatten die Länder kritisiert, das geänderte Hochschulrahmengesetz sei eine „umfassende, detaillierte Vollregelung, die dem Landesgesetzgeber nur noch marginalen Raum für Ergänzungen lässt“. Zwar habe man nichts gegen die Juniorprofessur als ein Modell unter vielen. Der Bund habe jedoch mit ihrer zwingenden Einführung seine Rahmenkompetenz überschritten.

Bundesbildungsministerin Bulmahn hatte die Reform mit Blick auf den internationalen Wettbewerb unter den Hochschulen verteidigt. Mit der maximal sechs Jahre dauernden Juniorprofessur, die nach dem C1-Tarif entlohnt wird, will der Bund jungen Wissenschaftlern frühzeitig die Möglichkeit zu eigenständiger Forschung und Lehre geben.

Neun Länder haben das Bundesgesetz inzwischen umgesetzt, darunter auch Baden-Württemberg, das anfangs sehr skeptisch war. Die klagenden drei Länder positionieren sich nicht grundsätzlich gegen die Juniorprofessur, erhoffen sich von dem Urteil aber eine deutliche Ablehnung der faktischen Abschaffung der klassischen Habilitation als Weg in den Professorenstand. Anträge auf Förderung von Juniorprofessuren liegen aus allen Bundesländern vor. Doch die Mühlen der Hochschulen mahlen langsam. Schließlich gibt es gegen die Junioren auch Widerstand aus den Reihen der „ordentlichen Professoren“. Viele bezweifeln lautstark, dass die jungen KollegInnen Forschung und Lehre zum Wohle der Studierenden und der Wissenschaft unter einen Hut bringen können. Von den 6.000 vom Bund angebotenen Stellen sind jedenfalls erst 900 bewilligt. AW