: rürup zur rente
Der Entwurf
Die Vorschläge der Rürup-Kommission sollen den Anstieg der Renten bis zum Jahre 2030 und danach deutlich dämpfen. Die bereits unter Walter Riester beschlossene Rentenreform und die Rürup-Pläne zusammen würden das so genannte Bruttorentenniveau von derzeit 48 Prozent auf 40 Prozent, also um etwa ein Fünftel, senken.
Die Rürup-Kommission schlägt dazu vor, das gesetzliche Rentenalter langfristig von 2011 bis 2035 schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Der Geburtsjahrgang 1969 wäre demnach der erste, für den die Altersgrenze 67 gelten würde. Wer früher in Rente geht, muss mit hohen Abschlägen rechnen.
In die Rentenformel soll ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt werden, der das Verhältnis von aktiven Beitragszahlern zu RentnerInnen berücksichtigt. Zudem soll sich die Rentenanpassung künftig an der Entwicklung der versicherungspflichtigen Entgelte orientieren statt wie bisher an den Bruttolöhnen und -gehältern aller Beschäftigten. Die Kommission geht davon aus, dass die Rentenanpassung 2004 um 6 Monate auf den Jahresanfang 2005 verschoben wird; auch das spart Geld. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werde erreicht, dass der Beitragssatz bis 2030 nicht über 22 Prozent steige und gleichzeitig ein ausreichendes Rentenniveau aufrechterhalten werde, heißt es im Abschlussbericht.
Die um die Preissteigerung bereinigte Standardrente steigt laut Reformszenario von heute 1.170 Euro bis 2030 auf 1.430 Euro monatlich. Das klingt zwar gut, diese Standardrente bekommt man aber erst nach 45 Versicherungsjahren und nur dann, wenn man immer durchschnittlich verdient hat und mit 67 Jahren in Rente geht.