Dreierlei Maß für Castor-Blockierer

Hannover taz ■ In zwei Gerichtsverhandlungen wurde vor dem Amtsgericht Hannover über die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden verhandelt, die gegen Anti-Atom-AktivistInnen aus dem Umfeld der gewaltfreien Kampagne „X-tausendmal quer“ verhängt wurden. Im vergangenen November hatten diese mit einer Sitzblockade einen Castor-Transport bei Rohstorf/Landkreis Lüneburg aufgehalten. Während ein Amtsrichter das gegen ICE-Blockierer ursprünglich angesetzte Bußgeld mit Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle verdoppelte, setzte ein anderer Amtsrichter für sieben Beschuldigte ein Bußgeld von 35 Euro fest. Das Verfahren gegen vier andere Aktivisten, die an derselben Blockade teilgenommen hatten, war eingestellt worden. Weitere Verfahren stehen Anfang August an.