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Archiv-Artikel

Nur nicht krank werden

Wer kein Arbeitslosengeld II bekommt und nicht beim Ehepartner mitversichert ist, muss Krankenkasse zahlen

SIEGBURG ap ■ Auf Langzeitarbeitslose kommen unter Umständen weitere Belastungen zu. Diejenigen, die vom kommenden Jahr an wegen eigenen Vermögens kein Arbeitslosengeld II erhalten, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Das bestätigte gestern der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK).

Nach Schätzungen der Bundesregierung dürften etwa 469.000 der zwei Millionen Bürger, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, kein Arbeitslosengeld II bekommen, weil sie nicht als bedürftig eingestuft würden, so VdAK-Sprecherin Michaela Gottfried. Sie fielen dann aus der bisher mit der Arbeitslosenhilfe verbundenen Pflichtversicherung heraus. Bei den Sozialhilfeempfängern bleibe die Krankenversicherung bestehen. Wie viele Langzeitarbeitslose tatsächlich betroffen seien, könne sie nicht sagen, erklärte eine Sprecherin. Ein Teil der Arbeitslosen werde über die Krankenkasse des verdienenden Ehegatten abgesichert sein. Die anderen müssten sich bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, zu einem Mindestbeitrag von 115 Euro im Monat. Das Bundesarbeitsministerium sagte, diese Regelung würde „niemanden in eine unzumutbare Lage“ treiben. Wenn nach Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse feststehe, dass keine Bedürftigkeit vorliege, „dann ist sichergestellt, dass das Einkommen reicht, um auch die Krankenkassenbeiträge zu zahlen“, sagte Ministeriumssprecherin Weinert. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung hatte von zehntausenden Betroffenen berichtet.