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Archiv-Artikel

unterm strich

Die Tochter des 1998 verstorbenen Soziologen Niklas Luhmann ist nach einer Gerichtsentscheidung Alleinerbin seines wissenschaftlichen Werks. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) stehen ihr sämtliche mit dem Werk verbundenen Rechte ungeteilt zu. In der Erbauseinandersetzung zwischen zwei Kindern Luhmanns vertrat das OLG die Auffassung, dass der Wissenschaftler nach seinem Testament eine Ausübung der Urheberrechte durch die Erbengemeinschaft nicht beabsichtigt habe. Die Erben hatten sich in dem Rechtsstreit über die Urheberrechte für Luhmanns veröffentlichtes wissenschaftliches Werk sowie um die Eigentumsrechte an sämtlichen, auch unveröffentlichten Manuskripten und Arbeitsmaterialien auseinander gesetzt. Der Streit ging unter anderem um Luhmanns berühmtem „Zettelkasten“. Dieses raumübergreifende Archiv enthält unveröffentlichte Texte Luhmanns und wird derzeit an der Universität Bielefeld verwahrt. Der „Zettelkasten“ gilt als Schlüssel zu Luhmanns Werk.

Der Wiener Paul-Zsolnay-Verlag, der sich im Besitz des Münchener Hanser-Verlags befindet, übernimmt ab August den ebenfalls in Wien ansässigen Deuticke-Verlag. Deuticke wiederum gehörte bisher zum Österreichischen Bundesverlag, der im Besitz der Klett-Gruppe ist. Nach Angaben des Klett-Verlags soll Martina Schmidt weiterhin den Deuticke-Verlag und sein Programm leiten. Auch der Verlagsname und die bisherigen Programmreihen bleiben wie bisher, teilte ein Sprecher in Wien mit. Die Zahl der bei Deuticke erscheinenden Buchtitel wird nun aber pro Jahr von rund 20 auf in Zukunft 8 bis 10 Titel reduziert, sagte Zsolnay-Programmleiter Herbert Ohrlinger.