: Rechte angeklagt
Wegen Mordes an einem Alkoholkranken müssen sich in Frankfurt an der Oder drei Rechtsextreme verantworten
FRNAKFURT (ODER) ap ■ Wegen des Mordes an einem alkoholkranken Arbeitslosen in Frankfurt an der Oder müssen sich drei vorbestrafte Rechtsextremisten vor Gericht verantworten. Die Männer hatten den Mann, den sie nicht kannten, in der Nacht zum 29. März in einer Plattenbauwohnung zu Tode geprügelt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gestern bestätigte. Die Anklage auf Mord und Raub mit Todesfolge sei bereits im Juli erhoben worden.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ulrich Scherding, bestätigte einen Bericht des Berliner Tagesspiegels, wonach die drei Schläger zufällig auf ihr Opfer stießen. Eigentlich hätten sie dem Mieter der Wohnung wegen eines Streits einen Denkzettel verpassen wollen. Der Gesuchte sei jedoch nicht da gewesen. Stattdessen habe dort der 25 Jahre alte Enrico S. auf einer Couch geschlafen.
Die Angreifer hätten den Mann geschlagen und getreten, Bierflaschen und eine gläserne Kaffeekanne auf dem Kopf zertrümmert und ihm Messer sowie Dartpfeile in die Beine geworfen. Später raubten sie ihm den Angaben zufolge das Handy und Bargeld. Ihr Opfer sei wenige Stunden später in einem Krankenhaus verblutet.
Bei den drei Angeklagten handele es sich um einen 19-Jährigen sowie ein Brüderpaar im Alter von 21 und 28 Jahren. Ein politisches Motiv für die Tat gebe es nicht, berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf Ermittlerkreise. Die drei Personen seien wegen NS-Propaganda und Gewalttaten vorbestraft.
Ein Sprecher des Landgerichts in Frankfurt an der Oder bestätigte, dass das Verfahren gegen die drei Personen anhängig sei. Die Klageschrift sei den Angeklagten, die sich mittlerweile alle in Untersuchungshaft befänden, inzwischen zugestellt. Als möglichen Prozessbeginn nannte der Gerichtssprecher den 9. September.