piwik no script img

Archiv-Artikel

Urteil in Rom

Die Abschiebung der ersten 14 Cap-Anamur-Flüchtlinge war rechtswidrig. Ein zweiter Afrikaner darf bleiben

ROM taz ■ Am Freitag hat ein Gericht in Rom entschieden, dass die Blitzabschiebung der Cap-Anamur-Flüchtlinge durch die italienische Regierung rechtswidrig war. Zwei römische Rechtsanwälte hatten gegen die Verweigerung des Asyls und die Ausweisung von 14 der 37 Afrikaner Widerspruch eingelegt, auch in der Hoffnung, dass der Einspruch aufschiebende Wirkung haben würde. Doch Innenminister Giuseppe Pisanu ließ nicht nur 13 der 14 Abgelehnten, sondern auch 22 weitere Flüchtlinge nach Ghana und Nigeria ausfliegen, auch wenn die Asylkommission für die zweite Gruppe ein Bleiberecht aus humanitären Gründen empfohlen hatte.

Jetzt entschied dagegen das Gericht in Rom, die Regierung habe mit ihrer Blitzaktion das Recht der Afrikaner „auf eine umfassende Analyse ihres Asylantrags und auf ein gerechtes Verfahren verletzt“. Pflicht der Regierung sei es gewesen, erst einmal die Afrikaner aufzunehmen, solange ihr Asylantrag der Prüfung unterlag, und in geordneter Weise das Prüfungsverfahren durchzuführen.

Die Regierung hatte das Gegenteil getan: Sie hatte den Cap-Anamur-Flüchtlingen sofort eine Ausweisungsverfügung mitgeteilt, sie in Abschiebelager gesperrt, dann ein „Asylverfahren“ durchgezogen, das rechtlichen Beistand, ja selbst eine ordentliche Übersetzung nicht vorsah, und schließlich trotz der bei Gericht ebenso wie beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingereichten Einsprüche die Abschiebung vollzogen.

Den einmal Abgeschobenen wird das Urteil nicht nützen. Nur einer profitiert davon: ein vermutlich aus dem Sudan stammender Afrikaner, der auch zur Abschiebung nach Ghana vorgesehen vor, aber aus bisher unbekannten Gründen im letzten Moment nicht ins Flugzeug gesetzt wurde. Die Tatsache, dass in Italien bis heute keiner weiß, welche Sprache der Mann spricht, dass auch er zunächst als Ghanaer identifiziert und sein Asylantrag abgelehnt wurde, sagt alles über das von den Behörden durchgezogene Verfahren. So soll die Prüfung der Nationalität der angeblich 30 Ghanaer durch einen Mitarbeiter der Botschaft wenige Minuten gedauert haben.

Der letzte Schübling dagegen, der bis zum Freitag an einem unbekannten Ort weggesperrt war, erhielt am Samstag auf Anordnung des Gerichts eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis wurde auf freien Fuß gesetzt. In dem Papier ist als Nationalität „Ghanaer“ angegeben – und als Geburtsort ein Dorf im sudanesischen Darfur. MICHAEL BRAUN