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Archiv-Artikel

Kläger-Recht auf Tempo

Richterräte unisono: Verwaltungsgericht ist für Hartz-Klagen besser geeignet

Von ede

bremen taz ■ Wer wird die Flut von Klagen bearbeiten, die ab 1. Januar als Folge der Hartz-Reformen erwartet werden? Zwar haben die Bremer Justizbehörde und der Rechtsausschuss des Parlaments darüber noch keine Entscheidung getroffen – doch die Bremer Richterräte wissen schon, was sie empfehlen: Bremen solle das Verwaltungsgericht per Öffnungsklausel für zuständig erklären, fordern sie. Das vom Gesetzgeber zuletzt ausgeguckte Sozialgericht sei dagegen ungeeignet, so die Richter.

Ihre Position haben der Bremer Gesamtrichterrat, die Richterräte des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen, des Sozialgerichtes sowie des Bremer Verwaltungsgerichtes nun ans Justizressort geschrieben. Die Entscheidung über die Zuständigkeit dürfe nicht davon bestimmt sein, „welche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf die geplante Zusammenlegung der Gerichte gestärkt werden soll“. Vielmehr gehe es um wirksamen und schnellen Rechtsschutz der Kläger. Hier habe das Verwaltungsgericht in der Vergangenheit Tempo und Sachkompetenz bewiesen. Deshalb bestehe die „begründete Hoffnung“, dass die Klagen von Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe ab Januar trotz zu erwartender Mehrbelastung beim Verwaltungsgericht besser aufgehoben seien als beim Sozialgericht. ede