: „Kalif von Köln“ darf in Deutschland bleiben
Bundesinnenminister Schily will trotz Gerichtsurteil an Abschiebung des Islamistenführers Metin Kaplan festhalten
BERLIN dpa ■ Innenminister Otto Schily (SPD) will ungeachtet des gerichtlichen Abschiebeverbots die Ausweisung des Islamistenführers Metin Kaplan aus Deutschland weiterhin vorantreiben. Schily werde alles dafür tun, dass der wegen eines Mordaufrufs verurteilte Kaplan ausgewiesen werden kann, sagte Schily-Sprecher Daniel Höltgen am Mittwoch in Berlin. Er reagierte damit auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, wonach Kaplan zwar kein Recht auf Asyl hat, aber auch nicht abgeschoben werden darf. Das Innenministerium werde das Urteil sorgfältig prüfen. Bereits im Mai hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Auslieferungsbegehren der Türkei abschlägig beschieden, weil die Aussagen gegen Kaplan unter Folter erpresst worden seien. Gegen die noch laufende Ausweisungsverfügung der Stadt Köln hatte Kaplan ebenfalls geklagt.
Schily hatte im Dezember 2001 den „Kalifatstaat“ des selbst ernannten „Kalifen von Köln“ verboten. Es war die erste islamistische Organisation, die nach der Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsgesetz verboten wurde. Schily hatte danach mehrfach mit der Türkei über die Modalitäten einer Abschiebung Kaplans verhandelt.
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