piwik no script img

Archiv-Artikel

„Beamte dienen keiner Partei“

Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Praxis von Bayerns Kultusministerin Monika Hohlmeier, Beamten für Parteiaufgaben einzuspannen, für teilweise unzulässig

taz: In Bayern wird derzeit darüber diskutiert, ob Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) Beamte ihres Hauses für Parteiaktivitäten einspannen durfte. Wie ist die Rechtslage?

Ulrich Battis: „Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei“, heißt es im Beamtenrechtsrahmengesetz. Die Formulierung wurde aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen und klingt auch so. Aber die Rechtslage ist eindeutig: Die Beamten des Staates dürfen nicht für Parteiaufgaben des Ministers eingesetzt werden.

Das bayerische Kultusministerium sagt: Ein Minister ist immer im Dienst und darf daher auch bei Parteiterminen von Mitarbeitern begleitet werden. Stimmt das?

Wenn ein Minister am Tag sechs Termine hat und davon zwei Parteitermine sind, dann macht es keinen Sinn, wenn der persönliche Referent oder der Pressesprecher, die ihn begleiten, in der Zwischenzeit zurück ins Ministerium fahren. Schon aus logistischen Gründen ist es sinnvoll, wenn sie bei dem Minister bleiben.

Dürfen Mitarbeiter auf Parteiterminen also nur passiv anwesend sein? Ein Minister braucht doch oft auch fachliche Auskünfte.

Wenn es darum geht, die Regierungsarbeit in der Partei darzustellen, für sie zu werben oder Anregungen zu holen, dann ist ein Minister auch bei Parteiterminen im Amt. Und dann macht es Sinn, dass zum Beispiel Referenten aus dem Ministerium dabei sind und für fachliche Rückfragen zur Verfügung stehen. Dies gilt aber nicht bei Parteiterminen, die mit dem Ressort des Ministers nichts zu tun haben.

Darf sich eine Ministerin – wie wohl bei Frau Hohlmeier geschehen – durch ihren persönlichen Referenten in Gremien der Partei, zum Beispiel in Vorstandssitzungen, vertreten lassen?

Nein, so etwas ist völlig ausgeschlossen. Darüber braucht man gar nicht zu reden.

Darf ein Minister Beamte beauftragen, Parteipapiere zu schreiben, zum Beispiel einen Parteitagsantrag?

Ein Minister darf dabei zwar auf Informationen aus dem Ministerium zurückgreifen, aber formulieren muss er den Antrag schon selbst. Und wenn er keine Zeit dafür hat, dann müssen dies Parteiangestellte oder Parteifreunde für ihn erledigen.

Im Fall Hohlmeier hat sich die Pressesprecherin darauf berufen, sie hätte Parteiaktivitäten außerhalb ihrer Arbeitszeit erledigt und sich diese „Nebentätigkeit“ genehmigen lassen. Genügt das?

Nicht unbedingt, auch wenn es zeigt, dass die betroffenen Beamten durchaus ein Problembewusstsein hatten. Allerdings frage ich mich, ob so eine Genehmigung überhaupt hätte erteilt werden dürfen. Ich halte das für rechtswidrig oder zumindest für ungeschickt.

Warum?

Weil eine Nebentätigkeit nicht genehmigt werden darf, wenn dadurch der Eindruck der Voreingenommenheit entstehen kann. Und das liegt ja gerade bei Parteitätigkeiten nahe.

Darf ein Minister die Infrastruktur seines Amtes für Parteiarbeit einsetzen?

In gewissem Rahmen ist das unvermeidlich, man sollte da nicht zu kleinlich sein. Der Minister muss Telefon und Fahrbereitschaft auch für Parteidinge nutzen können, schon weil er sonst viel zu unflexibel würde.

INTERVIEW: CHRISTIAN RATH