: Der MAD soll mit zum Auslandseinsatz
Zum Schutz vor Anschlägen: Regierung plant Gesetz mit erweiterten Befugnissen für den Militärischen Abschirmdienst
FREIBURG taz ■ Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll künftig auch im Ausland aktiv werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor, der in den Ministerien beraten wird. So will Berlin die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen besser vor Terroranschlägen schützen.
Bisher kann der MAD nur im Inland tätig sein. Er soll bei der Bundeswehr Spionage und extremistische Unterwanderung verhindern. Außerdem führt er bei Zivilangestellten eine Sicherheitsüberprüfung durch. Inzwischen sind Auslandseinsätze der Bundeswehr allerdings nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Die Bundesregierung will daher die MAD-Befugnisse aufs Ausland ausweiten.
Ein erster Versuch scheiterte 2002. Der Gesetzentwurf war schon im Bundestag eingebracht, dann zog ihn die Regierung zurück. Über die Hintergründe will niemand sprechen. Bekannt ist nur, dass die Grünen dagegen waren. Fraktionsvize Christian Ströbele meldet auch jetzt wieder Kritik an. „Wir brauchen neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) keinen zweiten Auslandsgeheimdienst“, so Ströbele, „das führt nur zu Koordinationsproblemen.“
Unbestritten ist freilich, dass der MAD auch im Ausland bei der Überprüfung von Zivilpersonal und der Kontrolle der Soldaten mitwirken soll. Faktisch sind heute schon MAD-Experten vor Ort, sie treten mangels Rechtsgrundlage nur nicht als solche auf. Was Ströbele aber auf keinen Fall will: „Der MAD soll kein eigenes Spitzelnetz in den jeweiligen Staaten aufbauen.“
Der neue Gesetzestext soll nun nach Angaben des Verteidigungsministeriums eine Klarstellung enthalten. Der MAD dürfte im Ausland deshalb nur dann eigene Spitzel anwerben, wenn der BND am Einsatzort keine Quellen hat. Das dürfte jedoch die seltene Ausnahme sein.
Spitzel sind vor allem erforderlich, um Informationen über mögliche Anschläge zu erhalten. Bisher und wohl auch in Zukunft stellt der BND solche Informationen zur Verfügung. Der alte Gesetzentwurf ging noch davon aus, dass dies nicht genügt. Der BND sei eher an strategischen, also langfristig relevanten Informationen interessiert, während die Bundeswehr vor allem Warnungen vor kurzfristigen Gefahren brauche. Doch der Gegensatz ist vermutlich künstlich. Der nachrichtendienstliche Schutz einer Botschaft erfordert letztlich kaum andere Arbeitsweisen als der Schutz eines Militärlagers. Außerdem hat der BND den Vorteil, dass er bereits vor Ort ist, wenn die Bundeswehr ankommt. Und ein Informantennetz lässt sich kaum in wenigen Tagen aufbauen. CHRISTIAN RATH