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Archiv-Artikel

Senat beschließt Verfassungsklage

Der Senat will wegen der dramatischen Haushaltslage des Landes Berlin heute förmlich über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Mit dem so genannten Normenkontrollantrag sollen Entschuldungshilfen des Bundes nach dem Vorbild des Saarlands und Bremens eingeklagt werden. Berlins Schuldenberg beträgt gegenwärtig mehr als 50 Milliarden Euro. Bereits im November 2002 hatte der Senat die extreme Haushaltsnotlage festgestellt. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) lehnte jedoch die Forderungen Berlins nach Finanzhilfen des Bundes ab. Berlin habe seine dramatische Haushaltslage weitgehend selbst verschuldet. Dagegen führt der Senat die Finanzmisere in erster Linie auf teilungsbedingte Lasten und die zu frühe Kappung von Bundeszuschüssen zurück. Das Verfassungsgericht wird die „Beteiligten des Verfahrens“ zunächst um Stellungnahme ersuchen. Das nimmt erfahrungsgemäß 4 bis 8 Monate in Anspruch. Wann es allerdings zur Verhandlung komme, sei nicht abschätzbar, hieß es aus dem Senat. DDP