: Haushalte verfassungswidrig
Schlappe für Steinbrück: NRW-Verfassungsgericht rügt zwei Landeshaushalte
MÜNSTER taz ■ Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) hat als Finanzminister verfassungswidrige Landeshaushalte aufgestellt. So das Urteil des Landesverfassungsgerichtes Münster.
Die Überprüfung erfolgte auf Antrag der CDU-Opposition. Es schien ein pfiffiger Buchhaltertrick zu sein: Die Haushaltspläne 2001 und 2002 der rot-grünen Landesregierung sahen Entnahmen aus einer allgemeinen Rücklage in Höhe von 2,3 beziehungsweise 1,2 Milliarden Mark vor. Ohne diese hätte die Netto-Neuverschuldung über den Ausgaben für Investitionen gelegen und damit die verfassungsgemäße Kreditobergrenze überschritten. Das Geld war der Rücklage durch die Haushaltspläne des jeweiligen Vorjahres zugeführt worden – bei gleichzeitiger Kreditfinanzierung der Haushalte.
Dies war unzulässig, wie die Verfassungsrichter nun feststellten. Denn dadurch, so erläuterte Gerichtspräsident Michael Bertrams, habe die Regierung ihren Kreditbedarf auf mehrere Jahre verteilt und die von der Verfassung gezogene Grenze unzulässig ins Leere laufen lassen. Außerdem habe die Bildung von Rücklagen auf Pump gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen, da das Land so für noch nicht benötigte Kredite Zinsen zahlen musste.
CDU-Landtagsfraktionschef Jürgen Rüttgers begrüßte erwartungsgemäß die Entscheidung. „Ein solches Urteil ist das Schlimmste, was einem Politiker passieren kann“, kommentierte Rüttgers. Dies sei „eine schwere persönliche Niederlage“ für den Ministerpräsidenten und „ein Beweis dafür, dass die Finanzen des Landes von Steinbrück und der SPD zugrunde gerichtet worden sind“. PASCAL BEUCKER