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Archiv-Artikel

Patent in platt

Bremer Anwalt zwang das Münchener Patentamt, eine neue „Läägeünnerloage“ für das liebe Vieh anzuerkennen

Bremen/München dpa ■ „Wat mutt datt mutt“: Einen Sieg für die plattdeutsche Sprache hat ein Bremer Patentanwalt errungen. Mit einem Gang bis zum Bundesgerichtshof setzte er durch, dass ein Patent erstmals auf Platt eingetragen wird. Die oberste Patentbehörde in München hatte den Eintrag einer „Läägeünnerloage“ (Liegeunterlage für Vieh) zunächst abgelehnt.

Vor drei Jahren reichten die Erfinder der „Läägeünnerloage“ den Antrag mit einer Beschreibung der Viehmatratze in München ein – allerdings auf Plattdeutsch. Die Beamten im Weißwurst-Land verstanden nur chinesisch und lehnten den Antrag ab. Die Begründung der Beamten vom Patentamt war schlicht: Generell gälte die Vorschrift, dass die Amts- und Gerichtssprache Deutsch sei. Ob sie die Begründung überhaupt verstanden haben, muss daher offen bleiben. Der plattfreundliche Anwalt, der selbst nach eigener Aussage erst Platt- und dann Hochdeutsch sprach, fragte nach: Sei Plattdeutsch nicht auch Deutsch? Eine Frage, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil mit einem kräftigen „jo“ beantwortet hat.