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Archiv-Artikel

Kein Pass für Analphabeten

MANNHEIM epd ■ Nur mündliche Sprachkenntnisse reichen für eine Einbürgerung nicht aus: Ausländische Mitbürger, die die deutsche Sprache weder lesen noch schreiben können, dürfen nicht eingebürgert werden, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestern. Er hob eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe auf, einem ausländischen Analphabeten die deutsche Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Eine Ausnahme gebe es auch nicht für diejenigen, die selbst in ihrer Heimatsprache Analphabeten seien. (AZ: 13 S 729/08)