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Archiv-Artikel

Polizisten zeigen Kollegen an

Polizeibeamte erstatten Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung – gegen die eigenen Kollegen. Die hatten eine verletzte Frau in einem Weddinger Lokal einfach sitzen lassen

Von SVE

Eine ungewöhnliche Meldung: „Polizeibeamte zeigten Polizeibeamte an“, ließ die Polizei die Redaktionen am Freitag wissen. Die Täter in den eigenen Reihen – so etwas veröffentlicht die Behörde von sich aus sonst selten.

Der Tathergang: Am Mittwochnachmittag riefen Beamte aus ihrem Funkwagen vor einem Weddinger Lokal Kollegen aus der benachbarten Polizeidirektion. Unterstützungseinsatz heißt das und ist an sich nichts Ungewöhnliches. Was die eintreffenden Beamten vor Ort vorfanden, wunderte sie allerdings doch: In dem Lokal saß eine verletzte Frau, die die Polizei gerufen hatte, weil sie Anzeige wegen Körperverletzung erstatten wollte.

Die als Erste eingetroffenen Beamten hatten sich nicht für zuständig gehalten – weil der Tatort nicht im Bereich ihrer Direktion liegt – und deshalb auch gar nicht den Rettungswagen alarmiert. Das machten erst die Polizisten aus der benachbarten Direktion. Wegen unterlassener Hilfeleistung erstatteten sie zudem Anzeige gegen ihre Kollegen.

„So ein Vorgang ist schon sehr ungewöhnlich“, sagte ein Polizeisprecher. Er könne sich nicht an einen ähnlichen Fall erinnern. Der Leiter der Direktion, zu der die zuerst eingetroffenen Polizisten gehören, hat disziplinarische Vorermittlungen eingeleitet. Ob es tatsächlich zu Ermittlungen kommt und welches Strafmaß den Beamten drohen könnte, wollte die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen.

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt es mehrere Fälle im Jahr, bei denen ein Beamter gegen einen Kollegen Anzeige erstattet. Zahlen würden dazu aber nicht erhoben, sagte Konrad Freiberg, Vorsitzender der GdP. Er vermutet, dass es in den meisten Fällen um einen Korruptionsverdacht geht. „Natürlich fällt eine Anzeige gegen einen Kollegen nicht leicht“, sagte Freiberg. Doch gerade Polizisten müssten sich der gesetzlichen Pflicht bewusst sein, bei dem Verdacht auf eine Straftat auch Anzeige zu erstatten. SVE