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Archiv-Artikel

BGH hebt Urteil gegen Krause auf

Revisionsantrag des Ex-Verkehrsministers gegen mehrjährige Haftstrafe wird stattgegeben. Hauptvorwurf der Untreue verjährt. Rüge für Rostocker Gericht

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Bundesverkehrsministers Günther Krause (CDU) zu einer mehrjährigen Haftstrafe in allen Punkten aufgehoben. Der Hauptvorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einem Millionenkredit wurde wegen Verjährung eingestellt, wie der 5. BGH- Strafsenat in Leipzig gestern mitteilte. Die Vorwürfe wegen versuchter Steuerhinterziehung und Betruges wurden zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Rostock zurückverwiesen.

Damit hat sich der 50-jährige Expolitiker mit seinem Revisionsantrag durchgesetzt. „Mit dieser Entscheidung hat sich mein Glaube an den Rechtsstaat bestätigt“, sagte Krause gestern. Der Expolitiker war im Dezember 2002 vom Landgericht Rostock zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe einen von der Bayerischen Landesbank 1993 zur Verfügung gestellten Kredit in Höhe von umgerechnet 5,6 Millionen Euro veruntreut. Das Geld hatte Krause damals zu großen Teilen bei betrügerischen Devisengeschäften in mehreren Ländern verloren. Allein wegen Untreue war Krause zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Krauses Anwalt Stefan Conen sagte zu der Entscheidung: „Die Klarheit, mit der der Bundesgerichtshof entschieden hat, lässt Zweifel daran aufkommen, ob der Prozess vor dem Landgericht Rostock in Gänze fair geführt wurde.“ Der BGH sprach beim Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung eine Verfahrensrüge gegen das Rostocker Landgericht aus, weil die Formvorschriften zum erleichterten Urkundenbeweis nicht ausreichend beachtet worden seien. Krause stolperte 1993 über die so genannte Putzfrauenaffäre.