: Vögel zählen war rechtens
Stade dpa ■ Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Stade einen 60 Jahre alten Landwirt und seine 37 Jahre alte Tochter zu einer Geldstrafe von jeweils 2.400 Euro verurteilt. Sie hatten im April 2002 drei amtlich beauftragte Vogelzähler mit Knüppeln von ihrem Hof auf der Elbinsel Krautsand vertrieben, berichtet das „Stader Tageblatt“ in seiner Freitagsausgabe. Die Behördenmitarbeiter wurden leicht verletzt. Laut Urteil hatten sie das Grundstück des Bauern zu Recht betreten.