: FDP-Affäre: Auskunft von Kuhl
KLEVE ap ■ Der ehemalige Geschäftsführer der nordrhein-westfälischen FDP, Hans-Joachim Kuhl, muss der Bundespartei Auskunft über die Spendenpraxis zu Zeiten des mittlerweile verstorbenen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann geben. Das hat das Landgericht Kleve gestern entschieden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der FDP-Bundesverband verlangt nach Angaben des Gerichts von Kuhl Auskunft über die Personen, die der Landespartei in den Jahren 1999, 2000 und 2002 zusammen über 700.000 Euro auf ein Konto eingezahlt haben. Kuhl soll auch angeben, ob die Einzahler das Geld aus eigenem Vermögen oder als Strohmänner für Dritte gespendet haben, deren Namen ebenfalls zu nennen sind. Die Klage der Bundes-FDP steht im Zusammenhang mit einem israelkritischen Flugblatt des damaligen Landesvorsitzenden Möllemann.