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Archiv-Artikel

Bremen darf kein Kopftuch tragen

Die SPD-Politiker Henning Scherf und Willi Lemke haben sich auf eine Regelung verständigt: Das Verbot soll generell gelten, nach Einzelfallprüfung kann es Ausnahmen geben. CDU mahnt Ausnahme für die christlich-abendländische Tradition an

Von kawe

Bremen taz ■ Eine „Einzelfallprüfung“ hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Böhrnsen für die muslimischen Frauen gefordert, die mit Kopftuch in staatlichen Schulen unterrichten wollen. Ein generelles Kopftuchverbot hatte Bildungssenator Willi Lemke (SPD) kurz nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im vergangenen September für Bremen angekündigt. Nun soll es beides geben: Bürgermeister Henning Scherf und Bildungssenator Willi Lemke haben sich Ende vergangener Woche darauf geeinigt, das Verbot religiöser Symbole im Schulgesetz festzuschreiben. Die Einzelfallprüfung wird dann an der konkreten Schule durchgeführt.

Die Gesprächsnotiz ist noch vertraulich, aber Lemke-Sprecher Reiner Gausepohl bestätigt den Fakt der Einigung. Details müssten nun noch von den Juristen formuliert werden, vor allem aber muss das Ergebnis mit den Fraktionen der Koalition beraten werden. Denn Gesetze werden im Parlament geändert, nicht im Rathaus.

Hoch zufrieden äußerte sich schon der SPD-Fraktionsvorsitzende. Dass die Einzelfall-Prüfung nicht die Regel ist, sondern nur die Ausnahme, stört ihn nicht. Jede Schule müsse für sich entscheiden, ob der Schulfrieden in einem konkreten Fall durch ein religiöses Symbol gestört wird. Ausdrücklich ist aber vermerkt, dass die Schulaufsicht die abschließende Entscheidung trifft und nicht nur der Schulleiter, sondern die Schulkonferenz der Ausnahme zustimmen muss.

CDU-Bildungspolitiker Claas Rohmeyer ist denn auch etwas vorsichtiger als die Frauenunion, die den Kompromiss bereits scharf attackiert hat. „Ich finde es gut, dass die SPD sich mal auf eine Position geeinigt hat“, so Rohmeyer. Er wolle aber „erst mal den Gesetzentwurf sehen.“ Und er erinnert an die grundsätzliche Position der Bremer CDU, die von den Verbots-Bestimmungen ausdrücklich Symbole der christlich-abendländischen Tradition, ausnehmen will. Dabei gehe es keineswegs um ein Kruzifix an der Wand, sondern eher um dezente Kettchen oder etwa die jüdische Kopfbedeckung Kippa. In einem Fall werde diese in Bremerhaven seit Jahrzehnten getragen, ohne dass der Hochschulfrieden dadurch gestört sei.

Bei Referendaren soll die niedersächsische Regelung Anwendung finden, steht in dem Gesprächsvermerk. Das bedeutet, dass aufgrund des Ausbildungsmonopols religiöse Symbole grundsätzlich akzeptiert werden. Für die Einstellung in den Schuldienst gibt es aber in Niedersachsen eine ganz andere Regelung, nachdem der Kultusminister seine Formel, in der die Tradition des Abendlandes vorkam, zurück gezogen hatte. „Das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft darf keine Zweifel an der überzeugenden Vermittlung des Bildungsauftrages im Sinne des Schulgesetzes aufkommen lassen“, ist da die entscheidende Formel. Wenn der Bezirksregierung aufgrund eines Tuches oder eines Metallstückes Zweifel kommen, kann sie die Einstellung verweigern. Der betreffenden Lehrkraft bleibt dann die Möglichkeit, zu klagen. In Niedersachsen wurde das Thema also den Gerichten überlassen. In einem konkreten Fall hatte eine junge Referendarin allerdings versichert, das Tuch in der Schule abzunehmen und damit den Konflikt beendet. kawe