: Airport-Gegner vorerst draußen
Der Ausbau Schönefelds zum Großflughafen ist zulässig – allerdings mit Auflagen. Die Politik betont die Chancen, die Airport-Gegner finden die Auflagen zu lasch. Sie kündigen tausende von Klagen an
VON PHILIPP GESSLER
Der umstrittene Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Airport Berlin Brandenburg International (BBI) ist nun offiziell genehmigt – doch jetzt fängt der Streit erst richtig an.
Bei der Vorstellung des 1.500 Seiten starken Planfeststellungsbeschlusses, de facto der Baugenehmigung für das 1,7-Milliarden-Projekt, lobte Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) gestern die Chancen, die der neue Flughafen bietet. Auch Klaus Wowereit (SPD) sah dies so: „Jeder Euro, den wir dort investieren, ist gut angelegtes Geld“, sagte der Regierende. Die Gegner des größten Infrastrukturprojekts Ostdeutschlands dagegen sahen das Großvorhaben vor dem Scheitern.
Die Planfeststellungsbehörde in der brandenburgischen Landeshauptstadt hatte den Flughafenausbau nach viereinhalb-jähriger Prüfung unter Auflagen für zulässig erklärt. Dabei waren etwa 260.000 Einwendungen von Bürgern, Kommunen und Organisationen berücksichtigt worden. Deshalb ist das grüne Licht für den BBI auch an Auflagen geknüpft. So müssen etwa die Flughafen-Gesellschafter, nämlich der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg, für die Versiegelung von Flächen 34,4 Millionen Euro Ausgleich zahlen. Außerdem dürfen zwischen 22 und 6 Uhr nur Flugzeuge fliegen, die 10 Dezibel leiser sind als die heute in Schönefeld zugelassenen Flieger.
In einer ersten Reaktion kam dennoch scharfe Kritik von den Flughafengegnern der Bürgerinitiative BVBB: „Letztendlich“, so BVBB-Pressesprecher Kristian-Peter Stange, erlaube der Beschluss trotz der Auflagen den fast totalen Tag-und-Nacht-Verkehr auf dem Flughafen. Auch die nun zulässigen Lärmobergrenzen seien laut neuester Forschung viel zu hoch. Dagegen betont die Planfeststellungsbehörde, die geplanten Schallgrenzen seien deutlich niedriger als die des Umweltministeriums.
Nun wird der Beschluss zur Einsicht ausgelegt – auch in drei Bezirksämtern der Hauptstadt (Neukölln, Tempelhof und Treptow). Dann wollen die BVBBler beim Bundesverwaltungsgericht gegen BBI klagen. Sie rechnen mit tausenden von Klagen.
siehe auch SEITE 9