: Bundeswehr will keine Hilfspolizei sein
Luftwaffe sichert künftig den Luftraum. Im Antiterrorkampf fordert die Union aber noch mehr Bundeswehr im Inneren
BERLIN taz ■ Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, war unzufrieden mit Otto Schily. Überraschend hatte der Innenminister sein Erscheinen auf der Tagung „Globaler Terrorismus, globale Bekämpfung“ abgesagt. „Ich halte sein Verhalten für unpassend und peinlich“, schimpfte Freiberg gestern in Berlin. Den Grund für das Fernbleiben vermutete Freiberg im Protest der GdP gegen Sparpläne des Ministers.
Dabei hatten der Bundeswehrverband und die GdP Schily und Verteidigungsminister Peter Struck eingeladen, um anlässlich des 11. September über eine klare Aufgabenteilung von Polizei und Militär in der Terrorabwehr zu sprechen. Struck kündigte an, das Kabinett werde in Kürze über einen Einsatz der Luftwaffe zur Sicherung des deutschen Luftraumes entscheiden. Eine entsprechende Regelung sei auch bei Terror-Angriffen auf dem Seeweg denkbar, sagte der Minister. Die Bundeswehr solle jedoch nur dann im Inneren eingesetzt werden, wenn nur sie einen Angriff abwenden könne. Der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Bernhard Gertz, verlangte dafür eine klare gesetzliche Regelung „auf der Basis der strikten Trennung von Polizei und Militär durch das Grundgesetz“ und eine eindeutige Befehlskette. Den Befehl zum Abschuss eines Flugzeuges könne nur der Verteidigungsminister, „nicht aber der Frankfurter Polizeipräsident“ geben.
Weitergehende Forderungen aus dem Unionslager lehnen die Experten von der Bundeswehr ab. Zuvor hatten Politiker der CDU/CSU eine Änderung des Grundgesetzes verlangt, um einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu ermöglichen. „Die Bundeswehr soll Deutschland nicht nur am Hindukusch verteidigen, sondern auch vor möglichen Bedrohungen im eigenen Land“, sagte der Vize-Unions-Fraktionschef Wolfgang Schäuble. Die Armee solle unter anderem zivile Objekte schützen und für die ABC-Abwehr zuständig sein. Die Union werde einen Vorschlag für eine Grundgesetzänderung in den Bundestag einbringen.
„Die Forderungen nach Ausweitung der Aufgaben der Bundeswehr finden nicht unsere Billigung“, sagte Bundeswehrverbandschef Gertz. Insbesondere solle die Bundeswehr nicht bei Demonstrationen eingesetzt werden. „Wer das Polizeirecht nicht kennt, der hat bei Demonstrationen nichts zu suchen.“ Auch für die Sicherung des Luftraums durch die Luftwaffe sei keine Grundgesetzänderung nötig. Eine einfaches Gesetz reiche aus. ANDREAS SPANNBAUER