: dm-Märkte vor Gericht
DÜSSELDORF taz ■ Heute um 14 Uhr soll vor dem Düsseldorfer Landgericht geklärt werden, ob die Drogeriekette dm in acht rheinischen Filialen weiter apothekenpflichtige Medikamente verkaufen darf.
Das Düsseldorfer Gesundheitsamt hatte vor einer Woche den Verkauf der rezeptpflichtigen Arzneien, die die Drogeriemärkte von der niederländischen Europa Apotheek bezieht, untersagt. Die Beamten des Gesundheitsamtes waren der Meinung, dass die Drogeriemärkte mit dem Verkauf der Medikamente gegen das geltende Arzneimittelrecht verstoßen. Das Gesundheitsministerium des Landes NRW sah die Arzneimittelsicherheit gefährdet, denn hochwirksame Medikamente sollten nicht wie Waren des täglichen Bedarfs gekauft werden dürfen, teilte das Ministerium mit. Ein Urteil vom Landgericht Düsseldorf wird in zwei Wochen erwartet. Nach Angaben von dm soll das Verfahren Rechtssicherheit herstellen. KOK