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Archiv-Artikel

Löscher pochen auf Recht

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof: Feuerwehrleute klagen gegen Überbelastung

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf Klage eines Kieler Arztes stehen nun auch die Bereitschaftsdienste bei den Feuerwehren zur Disposition: In Hamburg liegen bereits 15 Klagen von Feuerwehrleute beim Verwaltungsgericht (VG) vor, in Kiel soll jetzt eine Musterklage eingereicht werden.

Der Konflikt um die Bereitschaftsdienste schwelt in Hamburg seit 1998. Damals hatte der SPD-Innensenator Hartmuth Wrocklage aus Spargründen die wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 50 Stunden angehoben, um die Streichung von 300 Stellen zu kompensieren. Das hatte unter den staatlichen Löschern und bei der Gewerkschaft heftige Proteste ausgelöst. Nach langem Hin und Her reichte die Gewerkschaft ver.di 2002 Klage ein. Seither schmoren die Verfahren im Aktenschrank des VG. Zuletzt gab es im Juni dieses Jahres die Auskunft, dass die Hamburger Richter die Entscheidung der Luxemburger Kollegen für europäisches Recht abwarten wollten. Die haben nun Dienstag entschieden, das Bereitschaftsdienste reguläre Arbeitszeit sind und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten dürfen.

„Das Urteil wird sicherlich Signalwirkung haben“, sagt der Vorsitzende des Personalrates, Werner Lehmann, „auch wenn es nicht einfach umgesetzt werden kann und für die Feuerwehr Hamburg kompliziert wird.“ Denn in dem EuGH-Urteil ist der Katastophenschutz ausdrücklich ausgenommen worden, obwohl ÄrztInnen im Ernstfall auch dem Katastrophenschutz angehören. Wiederum arbeiten die rund 1.700 Feuerwehrleute nach einem Regeldienstplan. „Auch wenn wir ein Großfeuer haben, arbeiten wir nach diesem Regeldienstplan, zur entsprechenden Zeit werden Kollegen ausgelöst“, erläutert Lehmann. „Und bei einer Katastrophe gelten sowie keine Arbeitszeiten.“

Auf der anderen Seite unterliegt der Rettungsdienst in der Hansestadt der Feuerwehr, und jedeR Feuerwehrmann und -frau ist für den Rettungsdienst ausgebildet und wird auch dort rotierend eingesetzt. „Für die Leute im Rettungsdienst gilt das EuGH-Urteil auf jeden Fall“, so Lehmann. KAI VON APPEN