: Kosmetischer Abschluss
Sonderschüler sollen künftig ein Zertifikat bekommen. Das ist vor allem ein Geschenk der Kultusminister an sich selbst
Seit 1. Januar gilt die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Darin wird verlangt, „Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen“. Das bedeutet: Deutschland muss die Quote der Sonderschüler sukzessive auf null drücken – eigentlich. Tatsächlich ist man in den Bundesländern davon weit entfernt. In Schleswig-Holstein gehen 3,5 Prozent der Schüler in sogenannte Förderschulen, in Thüringen und Sachsen-Anhalt 8 Prozent, Spitzenreiter ist Mecklenburg-Vorpommern mit 8,6 Prozent Sonderschülern. In Deutschland müssen 408.000 Kinder aufgrund eines Gutachtens in Sonderschulen. Damit sind vier von fünf behinderten Kindern aus dem allgemeinen Schulsystem ausgesperrt. CIF
AUS BERLIN CHRISTIAN FÜLLER
Jan zum Beispiel könnte einer jener Schüler sein, wie ihn die Kultusminister vor Augen haben. Bislang geht der 12-Jährige in eine integrative Schule in Brandenburg. Allerdings naht die sechste Klasse, und in der siebten Klasse gibt es in Jans Nähe keine „Schule für alle“ mehr. Auf eine Regelschule wollen Jans Eltern ihn nicht schicken. Er leidet an epileptischen Anfällen und kann nicht gut sehen. Aber eine Sonderschule kommt für sie ebenfalls nicht in Frage. Denn dort wären die Chancen des Jungen, der in Mathe besser ist als mancher nichtbehinderte Mitschüler, viel schlechter. In einer Sonderschule werde er nicht gefördert und habe so gut wie keine Chance auf einen Schulabschluss, sagen sie.
Da liegen Jans Eltern statistisch richtig. Acht von zehn Sonderschülern schaffen keinen Abschluss. Sie erhalten eine Art Anwesenheitsbestätigung, die aber kein zählbares Zertifikat ist. Sie werden bislang als Schulabbrecher geführt. Damit soll nach dem Willen der Kultusministerkonferenz (KMK) nun Schluss sein. Auf ihrer 325. Plenarsitzung ab dem morgigen Donnerstag wollen die Schulverantwortlichen den derzeit 408.000 deutschen Sonderschülern helfen – allerdings nicht durch besseren Unterricht, ausgeklügelte Fördermaßnahmen oder gar die Auflösung der Förderschulen, wie die Vereinten Nationen es verlangen. Die Kultusminister werden kurzerhand an der Statistik tüfteln und den L-Abschluss für Lernbehinderte aufwerten. „Ich möchte nicht, dass der Abschluss eines Förderschülers als Schulabbruch gilt“, bestätigte der Präsident der Kultusminister, Henry Tesch (CDU), der taz.
Die Sonderschüler sollen künftig „differenzierter erfasst und dokumentiert werden“. Was bedeutet das? „Die Abgängerinnen und Abgänger der verschiedenen Förderschularten sollen mit Blick auf die statistische Erfassung“, heißt es im besten KMK-Deutsch, „einberechnet werden können.“ Sie werden, so steht in dem der taz vorliegenden Beschlusspapier, „nicht mehr mit dem Etikett ‚Abbrecher‘ versehen“. Das bringt den Sonderschülern real gar nichts – bereinigt aber schlagartig die Schulabbrecherstatistik.
Bei Gewerkschaftern und Forschern herrscht helle Aufregung. „Ich halte das grundsätzlich nicht für sinnvoll“, sagte die Sonderschulexpertin Lisa Pfahl vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung der taz. „Es ist nicht zielführend, um Schüler von Sonderschulen besser auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dies könnte nur gelingen, wenn man die Sonderschulen auflöst und ihre Schüler in ein inklusives Schulsystem einbezieht“ (sieht unten). Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft schrieb dem KMK-Präsidenten einen bösen Brief. „Die GEW spricht sich mit Nachdruck dagegen aus, einen noch niedrigeren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss einzuführen“, heißt es darin. Die Minister sollten der Öffentlichkeit besser erklären, mit welchem Geld und echten Fördermaßnahmen sie Schulabbrechern helfen will.
Tatsächlich dürften die Schulabbrecher der Anlass für die Statistiktricks der Kultusminister sein. Von Europa zu Maßnahmen gezwungen, beschlossen Bundesregierung und Bundesländer zuletzt beim Bildungsgipfel im vergangenen Oktober, die Zahl der Absolventen ohne Schulabschluss zu halbieren. Bereits im Herbst hatten Experten gewarnt, dass dies unmöglich sei, wenn man nicht die Sonderschulen reformiere. Denn von 80.000 deutschen Schulabbrechern jährlich stammt die Hälfte von den Sonderschulen. Die andere Hälfte verlässt Haupt-, Real- und Oberschulen ohne zählbaren Abschluss. „Mit Blick auf die Verringerung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss“, heißt es in dem Ministerpapier, „ist eine differenziertere Darstellung der Zielgruppen [der Sonderschularten, Red.] erforderlich.“
Das Frisieren der Abbrecherstatistik hat für die Kultusminister viele Vorteile: Sie könnten schon im nächsten Jahr und nicht erst wie geplant 2012 die Aktion „Halbierung der Schulabbrecher“ als Erfolg verkaufen. Obendrein würde es sie praktisch kein Geld kosten – sondern nur zwei statistische Datenblätter mehr. Der Entwurf für die neue Zählweise liegt der taz ebenfalls vor.
Diese Maßnahme passt in die Politik der Kultuschefs. Es ist kein halbes Jahr her, da wollten die Minister die Leistungsanforderungen für die etwa 900.000 deutschen Hauptschüler absenken – und sie so von den allgemeinen Bildungsstandards abkoppeln. Nun werden die berüchtigten L-Abschlüsse der Sonderschulen für Lernbehinderte praktisch zu einem neuen Zertifikat aufgewertet. Faktisch heißt das, unterhalb von Abitur, mittlerer Reife, qualifizierendem und einfachen Hauptschulabschluss einen weiteren Abschluss einzuführen. Es wäre ein Zertifikat für Jugendliche aus Sonderschulen, das nicht ihnen hilft, sondern den Kultusministern: Sonderschüler landen dann nicht mehr im Töpfchen „Abbrecher“.
Aber die Zahlentricks wären auch ein hübsches Geschenk des neuen KMK-Präsidenten Henry Tesch an sich selbst. Das Bundesland, aus dem er kommt, Mecklenburg-Vorpommern, steht unangefochten an der Spitze mit seinen Sonderschülerquoten (siehe Kasten). 8,6 Prozent seiner Schüler lässt Minister Tesch inzwischen in sogenannte Förderschulen verweisen. Manches Kind in Schwerin, Rostock und Greifswald kommt direkt vom Kindergarten in jene Schulform, die es nach dem Willen der Vereinten Nationen eigentlich nicht mehr geben dürfte. Auch Deutschland hat die entsprechende UN-Konvention unterzeichnet, sie ist seit Januar 2009 gültiges Völkerrecht – selbst in Mecklenburg und Vorpommern. Tesch geht andere, flexible Wege. Die Neudefinition und statistische Erfassung der Sonderschulabschlüsse nennt er „flexible Schulausgangsphase“.