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Archiv-Artikel

stasi-überprüfungen im westen

Kann, muss aber nicht

Von MAB

Wird in Sachen Stasi-Mitarbeit mit zweierlei Maß gemessen? So lautet der Subtext einer politischen Debatte, die sich letzte Woche entsponnen hat. Zuvor waren in den Akten der Stasi-Unterlagen-Behörde neue Hinweise darauf gefunden worden, dass der DDR-Geheimdienst Günter Wallraff als „IM Wagner“ geführt hat.

Jetzt fordern vor allem Ostdeutsche, dass auch westdeutsche Staatsdiener und Politiker systematisch auf eine frühere Zusammenarbeit mit der Stasi überprüft werden. Sie argumentieren vor allem mit Sauberkeits- und Gerechtigkeitsgründen. Das Birthlern (früher: Gaucken) Westdeutscher sei „aus Gründen der Gleichbehandlung und der politischen Hygiene“ geboten, sagt etwa Vera Lengsfeld (CDU).

Die Gegner der flächendeckenden Überprüfung hingegen berufen sich auf Gesetz und Praxis. Der öffentliche Dienst habe 4,9 Millionen Beschäftigte, sagt etwa Wolfgang Bosbach (CDU). Aufwand und erwartbarer Ertrag stünden in keinem Verhältnis. Außerdem gelte das Stasi-Unterlagen-Gesetz seit jeher in Ost und West gleichermaßen.

Das Gesetz legt nicht fest, wer, wann, wo und wie zu überprüfen ist. Diese Frage muss politisch entschieden werden. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg berät zurzeit, nach welchem Verfahren seine westdeutschen Mitarbeiter überprüft werden sollen. MAB