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Archiv-Artikel

… die Großen lässt man laufen

betr.: „Nicht Untreue, sondern Übertreue“ (Im Prozess um die hessischen Schwarzkonten definiert Manfred Kanther Untreue neu), taz vom 18. 8. 04

Es gäbe viel zu sagen, um die einzelnen Facetten dieser aus meiner Sicht kriminellen Vereinigung auszuleuchten. Ich möchte mich einmal auf einen Punkt beziehen, der sich in diesem Zusammenhang mit dem Rechtsstaat beschäftigt.

Einerseits zeigt der Rechtsstaat Flagge, indem er diese sich über dem Recht wähnenden „Herren“; vor ein ordentliches Gericht bringt. […] Bei den drei „Herren“ war die Gerichtsanhängigkeit wohl unvermeidbar, dazu sind zu viele Details nach und nach bekannt geworden. Dabei ragen die „jüdischen Vermächtnisse“ als besonders perfide und zynische Abartigkeit besonders hervor. Beachtenswert ist die Tatsache, dass diese „Schwarzgeldmafia“ mit ihrem Treiben begann, als gerade die Flick-Affäre die „Spendenrepublik“ erschütterte.

Andererseits zeigt sich auch immer wieder die Schwäche des Rechtsstaates, wenn es um die unfassbaren Verfehlungen von so genannten Wirtschafts- und Politikeliten geht. Obwohl für den Straftatbestand der Untreue gemäß Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe angedroht sind, wird es natürlich zu keiner „nicht bewährungsfähigen“ Verurteilung kommen. Wenn überhaupt, wird es vielleicht soeben zu einer Geldstrafe reichen.

Und das exakt ist der entscheidende Punkt. Wenn diese „ehrenwerten“ Schwarzgeldexperten wirklich eine Haftstrafe befürchten müssten, würden die Ergebnisse dieses Prozesses sicher anders aussehen. Ein Manfred Kanther z. B. wäre dann sicher auch nicht mehr bereit, einen Roland Koch und andere zu decken. Dann bestünde in der Tat die Chance, dass sogar die Wahrheit auf den Tisch kommt. […] Doch die „Repräsentationseliten“ wissen ganz genau, vor allen Dingen der für das „Nachsetzen“ jeglicher Kleinstkriminalität bekannte ehemalige „Schwarze Sheriff“, „Einsitzen“ scheidet von vornherein aus. Eben, so weit geht der Rechtsstaat nun doch nicht, leider. Dagegen wäre für jeden „normalen“ Rechtsbrecher die Sache klar. Um das Schlimmste abzuwenden (wenn überhaupt), müsste er schon Farbe bekennen; z. B. seine Mittäter und Mitwisser offenbaren. JUTTA RYDZEWSKI, Bochum

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