: Was heißt hier eigentlich ...
Leitungssupervision:
Eine auf die Ausgestaltung einer Führungsrolle bezogene Beratung. Häufig wird Leitungssupervision als Einzelsupervision durchgeführt. Führungskräfte können auch in Gruppensupervision voneinander profitieren. Die Entwicklung von Leitungsidentität vor dem Hintergrund der beruflichen Biographie und aktuelle Fragen zur Leitungs-/Führungsrolle stehen im Mittelpunkt.
Teamsupervision:
Supervision in Organisationen. Die Beratung und Begleitung von Teams, Projekt- oder Arbeitsgruppen, die an einer gemeinsamen Aufgabe in einer Organisation arbeiten, ist eine häufig angewandte Form der Supervision. Hier geht es z. B. um das Verständnis der Arbeitsprobleme mit Klient/innen, um die Auseinandersetzung mit Leitungsfragen oder um die Entwicklung neuer Strukturen und Konzepte. Für das Gelingen einer solchen Supervision ist es erforderlich, dass die Leitung mit einbezogen und die Organisationswirklichkeit in den Blick genommen wird.
Praxisberatung:
Hier geht es um die Anleitung zur Einarbeitung in ein bestimmtes Arbeitsfeld. Sie dient insbesondere der Weitergabe von fachlichem Erfahrungswissen in praktischen Fragen. Der/die Praxisberater/in ist ein/e erfahrene/r Fachfrau/Fachmann aus dem jeweiligen Arbeitsfeld. Praxisberatung wird als Hilfe zur Entwicklung der beruflichen Rolle und Identität verstanden.
Grenzen:
Nicht alle Probleme am Arbeitsplatz sind mit Supervision zu lösen. Eine sorgfältige Auftragsanalyse und Indikation der Situation sorgt für den wirkungsvollen Einsatz von Supervision. Supervision ersetzt nicht fachbezogene Fortbildung, Leitungstätigkeit, Organisationsberatung oder personenbezogene Selbsterfahrung.
Mediation:
Beratungsleistung mit dem Ziel, einen Konflikt gemeinsam mit den beteiligten Konfliktparteien einer außergerichtlichen Konsenslösung zuzuführen. Dem/der Mediator/in kommt eine neutrale moderierende Vermittlungsrolle zu. Mediation wird bisher vorrangig bei Scheidungsverfahren, zunehmend auch bei Arbeitskonflikten angewandt. Supervisor/innen mit Erfahrungen in Krisenmanagement können Mediationsaufgaben übernehmen.
Feldkompetenz:
Von dem/der Supervisor/in kann grundlegende Kenntnis der Besonderheiten eines Arbeitsfeldes erwartet werden. Dies bedeutet allerdings i. d. R. nicht, dass nur eine berufliche Tätigkeit in einem speziellen Feld zur Beratung dieses Arbeitsfeldes qualifiziert. Das Wissen kann ebenso durch Fortbildungen vermittelt werden, weiterhin kann es aus der supervisorischen Erfahrung sowie durch wissenschaftliche Feldforschungen gewonnen werden.
Dreieckskontrakt:
bezeichnet die Arbeitsvereinbarung zwischen Supervisor/in, Supervisand/in und Auftraggeber/in der Supervision. Diese Konstellation tritt z. B. auf, wenn eine Organisation eine/n Supervisor/in beauftragt, eine Supervision in einem Team durchzuführen. Im Rahmen seines Direktionsrechts kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter/innen zur Supervisionsteilnahme verpflichten. Wenn die Leitung der Organisation von der Supervision bestimmte Ergebnisse erwartet, werden diese mit allen Beteiligten verhandelt und im Dreieckskontrakt festgehalten. Ferner ist zu vereinbaren, in welcher Form die Führung der Organisation über Ergebnisse des Supervisionsprozesses informiert wird.
Zusammenstellung durch Manfred Leppers – Fachreferent für Öffentlichkeit der Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V. , info@dgsv.de, www.dgsv.de