: wie versichert?
Gesetzlich gegen Privat
Wer bis zu 3.825 Euro brutto im Monat verdient, muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sein Arbeitgeber zahlt die Hälfte seiner Beiträge, die prozentual vom Einkommen berechnet werden. Der Durchschnittsbeitrag liegt derzeit bei 14,3 Prozent. Nicht lohnarbeitende Ehepartner und Kinder sind umsonst mitversichert. In Deutschland sind fast 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert. Die gesetzliche Kasse wechseln darf man, wenn man länger als 18 Monate bei einer Kasse war oder wenn diese die Beiträge erhöht. Wer mehr als 3.825 Euro verdient, wer Beamter ist oder Selbstständiger, kann sich privat versichern. Hier wird ihm ein – unabhängig vom Einkommen – über die Jahre steigender Tarif angeboten, der sich nach dem Risiko richtet, das er für die Versicherung darstellt. Frauen zahlen also bis zu 50 Prozent mehr als Männer – wegen Geburtskosten und ihrer Neigung zu langwierigen Krankheiten in einem längeren Leben. Kranke und Behinderte werden nur selten von den Privaten genommen, und wenn, ist das sehr teuer. Eine „Mitversicherung“ für Gatten und Kinder gibt’s bei den „Privaten“ nicht. Eine Rückkehr in die „Gesetzliche“ ist schwierig, ab etwa 55 Jahren nahezu ausgeschlossen. UWI