: Kabel Deutschland darf nicht, wie es will
Das Bundeskartellamt schiebt der geplanten Neuauflage eines Monopols im Kabelnetz vorerst einen Riegel vor
BERLIN taz ■ Die geplante Großfusion im Fernsehkabelnetz bekommt in der gegenwärtigen Form nicht den Segen des Bundeskartellamts. Ein entsprechender Vorentscheid ging gestern beim schon heute größten Netzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) ein. Die KDG will sich für rund 2,7 Milliarden Euro auch noch die letzten drei regionalen Kabelunternehmen Ish (NRW), Iesy (Hessen) und Kabel BW (Baden-Württemberg) einverleiben. Damit wäre das ehemalige Kabelnetzmonopol der halbstaatlichen Telekom wieder perfekt.
Gegen den Deal hatten mehrere Privatsender und die Pay-TV-Plattform Premiere Beschwerde eingelegt. Die Telekom hatte auf Druck aus Brüssel 1999 das Kabelnetz in vier Regionen aufgeteilt und dann Schritt für schritt an Finanzinvestoren verkauft. Die Sender befürchten, dass die KDG bei den mehr als 17 Millionen deutschen Haushalten, die ihr Radio- und TV-Signal über Kabel empfangen, selbst Programmdirektor spielen will. Denn nach der Digitalisierung der Netze sollen die Kabelbetreiber deutlich mehr Einfluss darauf bekommen, welche Sender sie zu welchen Konditionen durchleiten. Verhandlungen zwischen KDG und Sendern über eine Verschlüsselung des Signals für künftige digitale Angebote waren vor kurzem gescheitert. KDG könnte außerdem eigene Programme anbieten und diese bevorzugt ins Netz einspeisen. Vor allem Premiere fürchtet um seine Monopolstellung als bundesweites Bezahlfernsehen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gestern ein neues Kabelmonopol als „das Letzte, was wir in Deutschland brauchen“, bezeichnet. Der Verband sieht in einem KDG-Monopol „eine Gefährdung für den diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zu den Netzen“ und befürchtet höhere Kosten für Kabelkunden.
Um doch noch die Gande der Wettbewerbshüter zu finden, kündigte KDG gestern Zugeständnisse an: „KDG ist durchaus bereit, dem Kartellamt im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen entgegenzukommen“, sagte ein Firmensprecher der Nachrichtenagentur Reuters. KDG-Chef Roland Steindorf hatte zuletzt mehrfach vor einer negativen Entscheidung gewarnt, weil sie die Entwicklung des digitalen Fernsehens um mehrere Jahre verzögern würde. Das Kartellamt will heute auf einer Pressekonferenz seine Abmahnung begründen. KDG hat dann Zeit, nachzubessern. Die endgültige Entscheidung soll voraussichtlich im Oktober fallen.
STEFFEN GRIMBERG