: Gute Freunde
Zweiter Hamburger Terrorismus-Prozess: Zeuge belastet Angeklagten Abdelghani Mzoudi. Der sei ein enger Bekannter der 11. September-Attentäter gewesen
Der im Hamburger Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001 angeklagte Abdelghani Mzoudi war nach Ansicht eines Bekannten ein guter Freund des mutmaßlichen Planers der Attentate, Ramzi Binalshibh. Der 22-jährige Student sagte gestern vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht als Zeuge aus: „Ich hatte das Gefühl, wenn er dabei war, dass er auf jeden Fall zu der Gruppe gehört hat. Seine Meinung war schon wichtig.“ Dem Marokkaner Mzoudi wird seit Mitte August im zweiten Hamburger Prozess um die Anschläge in den USA Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Behilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen vorgeworfen.
Der 30 Jahre alte Angeklagte sei oft bei gemeinsamen Essen und Treffen der Gruppe um den Anführer Mohammed Atta dabei gewesen, berichtete der Zeuge weiter. „Er hat ziemlich wenig geredet, war aber doch sehr anerkannt in der Gruppe“, sagte er. „Er hat mitgedacht.“ Binalshibh habe ihm gegenüber Mzoudi einmal als „guten Moslem“ charakterisiert.
Besonders gut verstanden habe sich der Angeklagte mit dem späteren Terrorflieger Mohammed Atta und dem wegen Beihilfe zu den Anschlägen in Hamburg verurteilten Mounir El Motassadeq.
Der Zeuge war als 16 Jahre alter Deutscher 1997 zum Islam konvertiert. Bald hatte er in der Al Kuds Moschee in St. Georg Binalshibh getroffen und sich mit ihm angefreundet. Der inzwischen festgenommene und von US-Behörden an unbekanntem Ort festgehaltene mutmaßliche Terrorist sei „aufgeschlossen, offen und freundlich“ gewesen. Außerdem war er sehr beliebt in der Gruppe, schilderte der Zeuge. „Für mich war er die Führungsperson. Er war am beliebtesten, hat auch den meisten Respekt genossen“. In der Gruppe habe aber wohl Mohammed Atta als Anführer gegolten.
1999 sei die Gruppe immer extremer geworden, berichtete der Student. Die Gruppe habe Selbstmordattentate als „Mittel der Verteidigung befürwortet“, berichtete der 22-Jährige. Ende 1999 habe er sich distanziert, sagte der Zeuge aus. Der Student ist im staatlichen Zeugenschutzprogramm.
Zu Beginn des Verhandlungstages hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Klaus Rühle gestellt. Zuvor war von der Kammer der Arabisch-Dolmetscher für Mzoudi ausgetauscht worden, weil der Übersetzer mit einem Zeugen, den er von der Universität kannte, am Rande des Prozesses gesprochen habe. Das sei völlig normal, fand die Verteidigung. „Da eine Pflichtverletzung nicht zu erkennen ist, erscheint die Ablösung des Dolmetschers als willkürlich“, sagte Anwältin Gül Pinar. Eine solche Kammer sei nicht mehr tragbar.
Über den Befangenheitsantrag wird in den kommenden Tagen entschieden. LNO/TAZ