piwik no script img

Archiv-Artikel

Recht auf Information

Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Gemeinderat muss über Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung informieren

WÜRZBURG dpa ■ Auch wenn ein Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung tagt, muss er den Medien Auskunft über die dabei gefassten Personalentscheidungen geben. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem gestern veröffentlichten Beschluss vom 13. August (Az.: 7 CE 04.1601). Allerdings haben die Journalisten keinen Anspruch darauf, auch über die Gründe dieser Entscheidungen informiert zu werden.

Das Gericht gab damit einem Journalisten teilweise Recht. Der Mitarbeiter der Würzburger Mainpost hatte vom Bürgermeister der Marktgemeinde Zell Auskünfte über die Hintergründe von Neueinstellungen und die daraus resultierenden Kosten verlangt. Dieses Ansinnen hatten sowohl das Gemeindeoberhaupt als auch das Landratsamt zurückgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht Würzburg wies die Klage des Journalisten unter Hinweis auf die bayerische Gemeindeordnung zurück, die Mitglieder eines Kommunalparlaments zur Verschwiegenheit über Inhalte nichtöffentlicher Sitzungen verpflichtet.

Nach Ansicht des VGH muss das Verhalten der Behörden in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von Offenheit geprägt sein. „Dazu ist es notwendig, dem Bürger diese Angelegenheiten dadurch durchsichtig zu machen, dass der Presse durch die Erteilung von Auskünften eine genaue und gründliche Berichterstattung ermöglicht wird.“ Informationen über Zahl und Namen neu eingestellter Gemeindemitarbeiter sowie deren Funktionen stellten keine Verletzung der Gemeindeordnung dar.