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Archiv-Artikel

Zweitklassiger Dienst

DGB: Mit Clements Vorschlag zum Arbeitszeitgesetz bleiben überlange Arbeitszeiten für Ärzte weiter möglich

Von UWI

BERLIN taz ■ Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Einspruch gegen den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) erhoben, mit dem die Arbeitszeiten von Krankenhausärzten und anderen Bereitschaftsdienst Leistenden neu geregelt werden sollen. In Clements Entwurf sei „die Gefahr gegeben, dass sich an den bisherigen Arbeitszeiten vor allem im Gesundheitsbereich nicht viel ändern wird“, erklärte DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer vor der heutigen Bundestagsanhörung zum Arbeitszeitgesetz.

Denn so, wie die Gesetzesänderung jetzt formuliert sei, diene der Bereitschaftsdienst immer noch als Möglichkeit, Arbeitszeiten weit über zehn Stunden pro Werktag zu verlängern. Der Entwurf wurde von Clement prompt aus der Schublade gezogen, als am 9. September der Europäische Gerichtshof wie erwartet urteilte, dass „Bereitschaftsdienste“ der Krankenhausärzte nicht mehr als Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit gelten müssten. Das heißt, dass die teils über 24 Stunden dauernden Dienste der Ärzte nicht mehr rechtens sind und das deutsche Arbeitszeitgesetz geändert werden muss.

In Clements Entwurf steht nun, dass die Tarifparteien die Möglichkeit erhalten, die Arbeitszeit zu verlängern, wenn regelmäßig Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft zu leisten sind. Wöchentliche Höchstarbeitszeit sollen EU-konforme 48 Stunden sein.

Also werden Bereitschaftsdienste „weiterhin als zweitklassige Arbeit gezählt“, bemängelt die zuständige DGB-Abteilungsleiterin Martina Perreng. Der DGB verlangt jedoch, dass alle Arbeitsformen gleich gewertet werden. Der Marburger Bund, die Vertretung der Krankenhausärzte, hat ähnliche Bedenken. Er will, dass eine „eindeutige tatsächliche tägliche Höchstarbeitszeit“ festgelegt wird. Das Arbeitszeitgesetz soll gemeinsam mit den Hartz-Gesetzen verabschiedet werden. UWI