piwik no script img

Archiv-Artikel

Pfahls bekommt Unterlagen zurück

AUGSBURG dpa ■ Ein Teil der in Paris beschlagnahmten Unterlagen Exrüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls darf von der Anklagebehörde nicht ausgewertet werden. Dies hat das Landgericht Augsburg auf Beschwerde des Pfahls-Anwalts Volker Hoffmann entschieden, sagte der Vorsitzende Richter Maximilian Hofmeister. Ein von Pfahls verfasstes 22-seitiges Dokument müsse dem langjährigen CSU-Politiker zurückgegeben werden. Der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz kündigte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht München an. Der wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung angeklagte Pfahls war im Juli nach jahrelanger Flucht in Paris festgenommen worden.