: Flugsicherung bleibt Hoheitsaufgabe
Die Bundesregierung will ihre umstrittenen Privatisierungspläne aufgeben
BERLIN rtr ■ Die Bundesregierung gibt ihre umstrittenen Pläne zur Privatisierung der Flugsicherung auf. Das soll das Kabinett in dieser Woche beschließen. In dem Gesetzentwurf heißt es, die Überwachung des deutschen Luftraums bleibe eine Hoheitsaufgabe, die durch „Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung“ oder die bundeseigene DFS durchzuführen ist. Zugleich will die Bundesregierung die Voraussetzung schaffen, dass im Rahmen der europaweiten Luftüberwachung auch ausländische Fluglotsen in Deutschland tätig sein dürfen.
Noch im Dezember 2008 hatte die Bundesregierung an der Privatisierung der Flugsicherung festgehalten. Der Verkauf des bundeseigenen Unternehmens mit rund 5.300 Mitarbeitern war zuvor bereits mehrfach ins Stocken geraten, erstmals im Herbst 2006, als Bundespräsident Horst Köhler ihn wegen verfassungsrechtlicher Bedenken stoppte. Nach den Plänen der Bundesregierung sollten 74,9 Prozent des Betriebs an private Anteilseigner verkauft werden. Als Kaufinteressenten galten neben einem Konsortium deutscher Fluggesellschaften auch internationale Finanzinvestoren. Mit täglich über 9.000 Flugbewegungen ist der deutsche Luftraum nach Angaben der Deutschen Flugsicherung einer der verkehrsreichsten der Welt.