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Archiv-Artikel

TÜRKISCHER VATER Straftat – Ausweisung

Selbst nach langjährigem Aufenthalt darf ein ausländischer Familienvater ausgewiesen werden, wenn er schwerwiegende Straftaten begangen hat. Auch wenn der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Familie berücksichtigt werde, stelle die Ausweisung keine unverhältnismäßige Härte dar, so das OVG Koblenz. (epd)