: Im Netz der Fahnder
Das Finanzamt will am Onlineverkauf mitverdienen. Ob privater oder gewerblicher Verkauf, Steuern werden fällig. Eine Suchmaschine hilft
VON ALEXANDER BÖER
Ab auf den Flohmarkt oder fix im Reviermarkt inseriert um seinen alten Krempel loszuwerden, das war mal. Jetzt gibt es ebay, und es ist noch bequemer seinen Plunder loszuwerden. Allerdings ist es auch für die Fahnder vom Finanzamt einfacher, dem Bürger bei seinen „Geschäftchen“ auf die Finger zu sehen.
Einer der Schwerpunkte der Fahndungsaktivitäten der Onlinefahnder liegt im Ruhrgebiet. Allein bei dem Online-Auktionshaus ebay sind im Großraum Ruhr über 900 so genannte Powerseller registriert, Personen also, die innerhalb von drei Monaten einen Umsatz von über 9.000 Euro gemacht haben. Damit geraten die Freizeitverkäufer schnell in den Verdacht, ein Gewerbe zu betreiben.
Steuerfahnder Rüdiger Kubik aus Bochum sagt: „ Es geht nicht darum, Gelegenheitströdler zu verfolgen“. Das Augenmerk der 20 Onlinesteuerfahnder in Nordrhein-Westfalen richte sich vielmehr auf Einzelhändler die sich über den Onlinehandel ein zweites, vermeintlich steuerfreies Standbein aufbauen, und dabei auf die Anonymität im Internet setzen. Weil sie im Netz unter einem Pseudonym auftreten und die Rechnungsabwicklung über einen Drittanbieter läuft, wähnen sich die Onlinehändler sicher.
Genaue Zahlen will Kubik mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht nennen, er schätzt aber den Anteil der Steuersünder im Onlinehandel auf fünf bis zehn Prozent. Der Onlinefahnder weist darauf hin, dass ebay und andere Auktionshäuser im Falle einer Nachfrage des Finanzamtes verpflichtet seien, die persönlichen Daten der Anbieter herauszugeben. „Wer für 200.000 Euro Waren verkauft, tut das wohl kaum privat“, sagt Kubik dazu.
Klammheimlich und von der Öffentlichkeit kaum bemerkt ist schon seit über einem Jahr XPIDER im deutschen Auktionsnetz unterwegs. Die Suchmaschine des Finanzamtes ist in der Lage, Verkaufsplattformen der verschiedensten Anbieter zu durchforsten, Querverbindungen zwischen An- und Verkäufen herzustellen und das Ganze abzugleichen. Zum Beispiel mit dem Handelsregister oder internen Datenbanken des Bundesamtes für Finanzen.
Auch für den vermeintlichen Gelegenheitsverkäufer hat der Onlinehandel seine Tücken. Laut dem Einkommensteuergesetz sind Gewinne unter 512 Euro im Jahr steuerfrei. Alles was darüber hinaus geht wird einkommensteuerpflichtig. Eine Grenze, die schnell überschritten werden kann, wenn man erstmal auf den Geschmack gekommen ist. Zudem auch unklar ist, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss.
Theoretisch erklärt es das Einkommensteuergesetz. Dort tauchen die beiden Schlüsselbegriffe „Gewinnerzielungsabsicht“ und „Nachhaltigkeit“ auf. Wobei es nicht auf den tatsächlichen Erfolg ankommt. Übersetzt heißt das: Wer bei ebay verkauft, unterliegt automatisch der Einkommensteuerpflicht. Egal ob er Gewinn macht oder nicht.Theoretisch. In der Praxis schaffen Sonderregelungen und höchstrichterliche Urteile ein eigenes, für den Laien nur schwer zu durchschauendes Netz. Im Falle eines Briefmarkensammlers, der bei ebay aktiv war, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Finanzamt. Der BGH sah keine Gewinnerzielungsabsicht,sondern den Wunsch die Sammlung zu komplettieren. Fazit: Wer regelmäßig bei ebay verkauft, sollte besser einen Steuerberater hinzuziehen.