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Archiv-Artikel

Der Untreuevorwurf

Mit ihrer Klage wegen Untreue gegen Kanther & Co. begeben sich die Staatsanwälte auf unsicheres Terrain. Bisher gibt es dazu keine höchstrichterlichen Urteile. Allen bisherigen Erkenntnissen zufolge wirtschafteten die Schwarzgeld-Akteure nämlich nicht in die eigene Tasche.

Die Untreue bestand nach Auffassung der Staatsanwaltschaft darin, dass die finanziell oft klamme hessische CDU-Führung von 1984 bis zu Kanthers Geständnis Anfang 2000 über ihre geheimen Millionen nicht verfügen konnte, weil sie von ihnen gar nichts wusste. Außerdem brachten Kanther und seine Mitstreiter die Bundes-CDU in Schwierigkeiten: Wegen der schwarzen Parteikasse und falscher Rechenschaftsberichte in Hessen soll sie 21 Millionen Euro Strafe an die Bundestagsverwaltung zahlen. Auch im Fall Kohl war ähnlich argumentiert worden, das Verfahren wurde dann aber gegen Zahlung einer hohen Geldbuße eingestellt. Manfred Kanther drohen bis zu fünf Jahre Haft. TAZ