: Strafzölle gegen die USA
Die Welthandelsorganisation erlaubt EU und sieben Staaten Strafzölle als Ausgleich für Zahlungen an US-Firmen
GENF afp/ap ■ Die EU und sieben weitere Länder dürfen wegen unlauterer US-Antidumpingbestimmungen Strafzölle von mehreren hundert Millionen Euro auf Einfuhren aus den USA verhängen. Wie die Welthandelsorganisation WTO gestern in Genf entschied, können damit bis zu 72 Prozent von in den USA widerrechtlich erhobenen Antidumpingabgaben in Form von Strafzöllen zurückgefordert werden. Neben der EU setzten Brasilien, Kanada, Chile, Indien, Japan, Südkorea und Mexiko ihre Ansprüche durch.
Die acht Streitparteien wehren sich gegen das so genannte Byrd-Amendment vom Herbst 2000. Danach gibt die US-Regierung eingezogene Strafzahlungen ausländischer Unternehmen, die in den USA mit Dumpingpreisen operieren, an US-Firmen weiter. Indirekt finanzierten so die ausländischen Hersteller ihre Konkurrenten in den USA. In den Jahren 2002 und 2003 wurden auf Basis dieses Gesetzes nach Angaben der EU-Kommission zusammen 550 Millionen Euro an US-Unternehmen gezahlt. Für 2003 dürften es etwa weitere 240 Millionen Euro sein.
Anfang 2003 erklärte die WTO das US-Gesetz für rechtswidrig und setzte den USA eine Frist zur Änderung der Vorschriften bis vergangenen Dezember. Da Anfang des Jahres die US-Vorschriften nicht aufgehoben worden waren, beantragten die EU und die anderen sieben Beschwerdeführer Sanktionen gegen die USA. Nach Angaben von EU-Handelskommissar Pascal Lamy hat die EU noch nicht entschieden, ob sie tatsächlich Sanktionen verhängen wird.