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Archiv-Artikel

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Kleiderordnung in Europa

Von YAS

Im Umgang mit dem Kopftuch könnten die Unterschiede innerhalb Europas kaum größer sein. Frankreich etwa entschied die Debatte bereits 1905: In einem Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat wurde allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst untersagt, bei der Arbeit Symbole ihrer Religion zu tragen. Auch die überwiegend islamisch geprägte Türkei trennt strikt Staat und Religion. Kopftücher sind an staatlichen Schulen generell verboten, weder Lehrerinnen noch Schülerinnen dürfen sie tragen. In Großbritannien gibt es dagegen sogar „verdeckte Ermittlerinnen“: Im August 2001 erlaubte die Londoner Polizei ihren muslimischen Polizistinnen, das Kopftuch zu tragen. In Dänemark gilt kein Kopftuchverbot an Schulen, in Italien dürfen öffentliche Schulen über ihre Angelegenheiten, so auch über die Kleiderordnung, selbstständig entscheiden. In den Niederlanden wiederum dürfen auf Weisung des Ministeriums Richterinnen und Justizbeamtinnen während der Verhandlungen seit August 2001 kein Kopftuch mehr tragen. Der bisher erste „europäische“ Fall begann in der Schweiz: Eine zum Islam konvertierte Lehrerin trug drei Jahre lang unbehelligt ein Kopftuch in der Schule, bis die Behörde dies 1996 untersagte. Im anschließenden Rechtsstreit unterlag die Lehrerin 2001 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht entschied, das Verbot verstoße weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen das Diskriminierungsverbot. YAS