: Ermittlungen gegen NPD-Abgeordnete
Schweriner NPD-Fraktionschef Udo Pastörs könnte sich mit seiner Aschermittwochsrede der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. Sein Fraktionskollege Raimund Borrmann soll jahrelang Mietzuschüsse erschlichen haben
Die Aschermittwochsrede belastet Udo Pastörs nachhaltig. Am Donnerstag nun ließ der Schweriner Landtag Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den mecklenburg-vorpommerschen NPD-Fraktionschef zu. Die Anklagebehörde wirft Pastörs Volksverhetzung vor. Einem seiner Fraktionskollegen, Raimund Borrmann, droht derweil eine Anklage wegen Sozialmissbrauchs.
Am 25. Februar hatte Pastörs, der NPD-Bundesvorsitzender werden will, bei einer Parteiveranstaltung im Saarland gegen die „Judenrepublik“ und türkische Männer mit ihren „Samenkanonen“ gewettert, die die Deutschen zur Minderheit im eigenen Land machen wollten. Vor laufenden Fernsehkameras sagte der 56-Jährige zudem, gegen Ausländer müsse vorgegangen werden – „mit dem Wort und wenn nötig auch mit der Hand“. Nachdem NDR Info und taz am 5. März bei der Partei und den Behörden nachgefragt hatten, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein: Anfangsverdacht.
Die 60-Minuten-Rede habe selbst erfahrene Verfassungsschützer wegen ihrer „menschenverachtenden, gewalttätigen und bösartigen Propaganda“ überrascht, sagt Günter Heiß, Präsident des niedersächsischen Landesamts für Verfassungsschutz. Gegenüber dem NDR sprach er von der „einzigartigen verbalen Brutalität“ des Vortrags. Sollte Pastörs tatsächlich NPD-Bundesvorsitzender werden, so Heiß, wären solche Reden ein „klares Indiz für eine aktiv kämpferische Haltung“ der Partei „gegen die Verfassung“.
Im Schweriner Schloss musste die Immunität Parstörs wegen der Ermittlungen nicht aufgehoben werden. Das müsste der Gesetzeslage nach erst dann geschehen, wenn sich aus den Ermittlungen auch eine Anklageerhebung ergibt.
Ein weiterer Rechtstreit könnte demnächst die NPD-Fraktion belasten: Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt gegen den NPD-Abgeordneten Raimund Borrmann, weil er Mietzuschüsse erschlichen haben soll: 1994 soll der NPD-Kader das Wohnhaus seiner Mutter erworben haben, verbunden mit einem lebenslangen kostenlosen Wohnrecht. Da der Kreis Bad Doberan davon nichts wusste, zahlte er zwei Jahre lang Zuschüsse für die Mutter des Abgeordneten.
Das wäre vielleicht nicht aufgefallen, hätte Borrmann als Betreuer der Rentnerin nicht mehr Geld vom Sozialamt gefordert. Das Sozialgericht Rostock wies die Klage ab und reichte die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter. ANDREAS SPEIT