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Archiv-Artikel

Kontrolle für Frauenhäuser

Von kaj

Die sechs Hamburger Frauenhäuser sollen verpflichtet werden, den Namen jeder Bewohnerin nach deren Auszug an die Behörde für Soziales und Familie weiterzugeben. Eine entsprechende Weisung wird laut Behördersprecherin Annika Wichert gerade juristisch geprüft. „Der Sinn der Sache ist, Kontrolle über die Auslastung der Häuser zu haben“, erklärt Wichert die Maßnahme, „wir haben als Behörde keine Möglichkeit nachzuvollziehen, wer da wohnt.“ Die Daten würden allerdings nur der „fachlichen Beurteilung“ dienen und nicht an die Öffentlichkeit weitergeben.

Die GAL-Abgeordnete Verena Lappe sieht durch diese Pläne die Arbeit der Frauenhäuser, in denen Opfer Schutz vor gewalttätigen Partnern finden, stark gefährdet. „Das ist eine Aufforderung zum Vertrauensbruch“, kritisiert die Frauenpolitikerin. Ohne die Zusicherung von Anonymität würden sich viele Frauen nicht mehr in die Frauenhäuser trauen, weil sie sich stigmatisiert und nicht sicher fühlten. Zudem verstoße das Vorhaben gegen Paragraf 203 des Strafgesetzbuches, der Mitarbeiterinnen solcher Schutzeinrichtungen bei Strafandrohung untersagt, unbefugt Privatgeheimnisse Dritter zu offenbaren. Lappe: „Notfalls müssen Gerichte entscheiden, ob dieses Vorgehen vertretbar ist.“ kaj