piwik no script img

Archiv-Artikel

Früh Klartext reden

Wird die Genfer Konvention erfüllt? UNHCR-Vertreter trafen auf Richter des Bremer Oberverwaltungsgerichts

Von hey

Bremen taz ■ Ist die deutsche Rechtssprechung in Asyl- und Flüchtingsfragen mit der Genfer Konvention auf gleicher Höhe, oder müsste nachgebessert werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Treffens zwischen Vertretern der Flüchtlings-Hilfsorganisation UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und Richtern des bremischen Oberveraltungsgerichtes (OVG). Der deutsche Vertreter des UNHCR Stefan Berglund zeigte sich zufrieden angesichts einer „munteren und engagierten Diskussion“.

Matthias Stauch, Präsident des OVG, sieht die Genfer Flüchtlingskonvention zwar durch das deutsche Recht abgedeckt, „dennoch ergeben sich Unterschiede aus der Blickrichtung“. Während die Internationale Konvention den Menschen mit seinen subjektiven Bedürfnissen und Anliegen in den Mittelpunkt stelle, argumentiere das deutsche Recht mit objektiven Kriterien.

Obwohl der UNHCR auch die Rechtssprechungs-Praxis einzelner Bundesländer im Blick hat, wollten sich die Abgesandten zu konkreten Bremer Verhältnissen nicht äußern. Im allgemeinen rieten sie, nach zwölf Jahren nicht mehr abzuschieben. Auch der Unterschied zwischen geduldeten und anerkannten Flüchtlingen leuchtet dem internationalen Gremium nicht ein: Beide müssten gleiche Rechte haben, etwa die Erlaubnis zu arbeiten, so Berglund. Als großes Defizit sehen die Delegierten die Beratungsstruktur für Asylbewerber. „Man muss mit den Leuten früh Klartext reden, ob ihre Anträge Aussicht auf Erfolg haben. Menschen, die eine Entscheidung verstehen, kommen ihr auch leichter nach“, so UNHCR-Rechtsberater Wilfried Buchhorn.

OVG-Präsident Stauch merkte an, dass die Verfahrensdauer für Asylbewerber in Bremen auf durchschnittlich 14 Monate verkürzt werden konnte, so dass für den Antragsteller schnell Klarheit herrsche. Die UNHCR-Abgeordneten forderten „mehr Kreativität“ bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber. „Eine Familie unangesagt morgens um vier abzuschieben“, sei kein gutes Vorgehen. hey