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Archiv-Artikel

Rehaag in schlechter Verfassung

Nebentätigkeiten von Umweltsenator Peter Rehaag tangieren Hamburger Verfassung, räumt der Senat ein. Ein Problem sei das aber nicht. Die Opposition sieht das vollkommen anders, SPD spricht von Verfassungsbruch und fordert Einsicht in die Akten

von SVEN-MICHAEL VEIT

Kein Senator dürfe sich, findet die SPD-Abgeordnete Monika Schaal, „über die Verfassung stellen“. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, scheint dennoch keine zu sein. Denn Umweltsenator Peter Rehaag (Schill) hat, das räumte der Senat gestern in seiner Beantwortung einer Anfrage Schaals mit einem klaren „Ja“ ein, eine Tätigkeit im Sinne des Artikels 40 der Hamburger Verfassung (HV) ausgeübt. Und die sind verboten.

Demnach war der frühere Wirtschaftsanwalt Rehaag bis zum 22. Januar 2002 Geschäftsführer der Immobilienfirma Kanert und Partner. Seit seiner Berufung zum Senator am 30. Oktober 2001 habe er jedoch, das hatte Rehaag schriftlich beteuert, sich nur noch um die Suche nach einem Nachfolger gekümmert und „keinerlei Vergütungen“ mehr erhalten.

Gleichwohl erklärt der Senat nun, es habe sich dabei „um eine eigenständige berufliche Betätigung“ im Sinne von Art. 40 HV gehandelt – und der erklärt „jede sonstige Berufstätigkeit“ für „unvereinbar“ mit dem Amt eines Senators. Dennoch sei diese Nebentätigkeit „unproblematisch“, versicherte Senats-Sprecher Christian Schnee auf Anfrage gegenüber der taz. Rehaag habe nach eigenen Angaben laufende Geschäfte lediglich „abgewickelt“, diese aber nicht mehr „operativ ausgeübt“. Bedenken gebe es deshalb nicht, so Schnee: „Wir sehen uns im Recht.“

Monika Schaal sieht das selbstredend vollkommen anders. Die Hamburger Verfassung regele „klipp und klar, dass Nebentätigkeiten mit dem Senatorenamt nicht vereinbar sind. Und dies gilt vom ersten Tag der Amtsübernahme an“, so Schaal. Aus ihrer Sicht habe sich der Verdacht „erhärtet“, dass es sich hier „um einen Verfassungsbruch durch Herrn Rehaag handelt“. Und den gelte es „lückenlos“ aufzuklären, notfalls durch Akteneinsicht. Über einen entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft werde ihre Fraktion rasch beraten, kündigte Schaal an.

Würde er eingebracht, würde er auch beschlossen werden. Für Anträge auf Akteneinsicht, ein parlamentarisches Minderheitenrecht, reicht die Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten – und die SPD allein stellt mit 46 von 121 Abgeordneten fast 40 Prozent der Bürgerschaft.

Diese Unannehmlichkeit scheint auch der Koalition zu dämmern. FDP-Fraktionschef Burkhardt Müller-Sönksen regte deshalb „unabhängig von den Vorwürfen gegen Herrn Rehaag“ an, eine Kommission einzurichten. Dieser sollten Senatsmitglieder ihre Nebenjobs beichten – unter Geheimhaltung. Mit den Sozialdemokraten sei das nicht zu machen, wiesen diese ein solches Ansinnen umgehend zurück. Das widerspreche dem Prinzip der Transparenz. Im Gegenteil sei, so Schaal, „eine Verschärfung der Regelungen“ notwendig.

Denn misstrauisch macht sie die Weigerung des Senats, Rehaags Angaben gegenüber der Senatskanzlei selbst zu überprüfen. Dafür lägen „keine Anhaltspunkte vor“, so die lapidare Antwort. Schaal hält es da lieber mit dem Volksmund: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“