: Mzoudi darf doch nicht studieren
Entgegen einem anders lautenden Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts (OVG) darf der Terrorverdächtige Abdelghani Mzoudi sein Studium in der Hansestadt nicht fortsetzen. Die Innenbehörde behauptete gestern, die Duldung des Marokkaners beziehe sich nur auf die Dauer eines noch ausstehenden Strafverfahrens um die Anschläge vom 11. September 2001. Das OVG habe mit seiner Entscheidung am 24. August (taz berichtete) nach dem Hochschulrecht und nicht nach dem Ausländerrecht gehandelt, so die spitzfindige Begründung. Mzoudi hatte zu seiner Verhaftung 2002 in der Hansestadt studiert. Das OVG hatte entschieden, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg müsse Mzoudi zum Studium der Informations- und Elektrotechnik zulassen. Die von der Hochschule als „radikal-islamistisch-fundamentalistisch“ dargestellte Grundhaltung Mzoudis könne nicht zur Ablehnung der Immatrikulation führen. Mzoudis Anwälte kündigten Widerpsurch gegen die Entscheidung der Innenbehörde an.
In seinem ersten Verfahren um die Anschläge vom 11. September 2001 war Mzoudi mangels Beweisen freigesprochen worden. Über die Revision der Bundesanwaltschaft muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch entscheiden. lno/taz