: Grüne wollen Reiche schonen
Grüne planen in ihrem Entwurf für die Bürgerversicherung keine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und lehnen kostenlose Ehegatten-Versicherung ab
BERLIN taz ■ In einer Sondersitzung will der Bundesvorstand der Grünen sich heute auf einen eigenen Entwurf einer Bürgerversicherung einigen. Er soll Anfang Oktober auf dem Grünen-Parteitag zur Abstimmung gestellt werden. Gestern wurde das Papier, das vom Grünen-Chef Reinhard Bütikofer verfasst wurde und der taz vorliegt, kontrovers im Parteirat diskutiert.
Kein Wunder – denn es enthält einige Sprengsätze sowohl für die Grünen als auch für eine angepeilte gemeinsame rot-grüne Linie im Wahlkampf 2006. So empfiehlt das Papier, die Beitragsbemessungsgrenze nicht anzuheben. Bis zu dieser Einkommensgrenze – gegenwärtig knapp 3.500 Euro – werden die Krankenkassenbeiträge berechnet. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr.
„Keinesfalls darf es durch eine Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze zu höheren Lohnnebenkosten kommen“, erklärt der Entwurf. Wenn dann jedoch die Grenze unverändert bliebe, würden nicht Gutverdiener belastet, sondern bloß Menschen, die zum Beispiel eine niedrige Rente und gewisse Mieteinnahmen haben. Die SPD hat hierzu bereits die Lösung gefunden, eine Extrasteuer auf Zinsen und Dividenden zu erheben. Diese Lösung empfiehlt das Papier lediglich „zu prüfen“.
So kompliziert das Problem mit der Beitragsbemessungsgrenze ist – letztlich entscheidet sie darüber, wer durch den Totalumbau der Krankenversicherung ent- und wer belastet wird. Wenn Rot-Grün hierbei im Wahlkampf konkret wird, könnte die Beitragsbemessung wahlentscheidend wirken.
Anders als die SPD wollen die Grünen Mieteinnahmen von der Bürgerversicherung erfasst wissen. Undeutlich wird das Papier beim Arbeitgeberanteils. Es geht jedoch in die Richtung, ihn bei 6,5 Prozent zu deckeln. Andererseits sollen Arbeitgeber für steigende Gesundheitskosten in der Pflicht bleiben.
Außerdem haben die Grünen die Mitversicherung für Ehefrauen wieder aufs Korn genommen: „Es ist nicht gerecht“, dass Gattinnen auch dann gratis mitversichert sind, „wenn sie weder Kinder erziehen noch Pflegeleistungen erbringen“. Stattdessen solle auch für sie ein gewisser Beitrag fällig werden. UWI, LKW