: Was bringt das Schulgesetz?
Gegen die Kritik der Grünen beschlossen Bildungspolitiker der SPD und CDU die von der Koalition vereinbarten weit reichenden Veränderungen des Bremer Schulsystems
Gegen die Stimmen der Grünen hat die Deputation für Bildung die Vorschläge des Bildungssenators zur Änderung des Schulgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes zustimmend zur Kenntnis genommen, mit der die Koalitionsvereinbarungen umgesetzt werden sollen. Wichtigste Änderungen: Schon ab dem kommenden Schuljahr soll es keine Orientierungsstufe mehr geben, Haupt- und Realschulklassen sollen in einer „Sekundarschule“ integriert werden. Die durchgehenden Gymnasien sollen nur noch „Schnelläufer“-Klassen anbieten, die in der Regel nach dem 12. Schuljahr zum Abitur führen.
Vor der Einschulung soll für alle Kinder verpflichtend eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse stattfinden (Sprachstandserhebung). Nach vier Jahren Grundschule sollen die Eltern nach Beratung und Empfehlung durch die Grundschule entscheiden, welche weiter führende Schule ihr Kind besuchen soll: das Gymnasium, die Gesamtschule bzw. die Integrierte Stadtteilschule oder die neu einzurichtende „Sekundarschule“. Die Sekundarschule fasst künftig Haupt- und Realschule zusammen. In den Klassen 5 und 6 werden die Kinder dort gemeinsam unterrichtet, in den Klassen 7 und 8 nehmen sie in bestimmten Fächern an Kursen oder Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen teil. Ab Klasse 9 teilen sich die Jahrgänge je nach Leistungsvermögen in die Zweige Hauptschule und Realschule und enden nach einer bestandenen Abschlussprüfung mit der Berufsbildungsreife bzw. dem Mittleren Bildungsabschluss.
Das Gymnasium führt nach 12 Jahren zum Abitur. Am Ende der sechsten Klasse entscheidet sich, ob ein Kind auf dem Gymnasium bleiben kann. Die gymnasiale Oberstufe beginnt künftig mit der 10. Klasse auch für Schülerinnen und Schüler, die aus anderen Bildungsgängen (Sekundarschule, Gesamtschule) in die gymnasiale Oberstufe wechseln und in ihrem bisherigen Bildungsgang schon eine 10. Klasse durchlaufen haben. Schüler, die die Zugangsberechtigung zur Gymnasialen Oberstufe haben, können auch ein Berufliches Gymnasium besuchen, das allgemeine und berufsbezogene Unterrichtsinhalte vermittelt. Das Berufliche Gymnasium beginnt mit der 11. Klasse und schließt am Ende der 13. Klasse mit dem Abitur ab.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in der Orientierungsstufe befinden, sollen diese bis zum Ende der 6. Klasse durchlaufen, heißt es in den Übergangsbestimmungen des Gesetzentwurfes. Die Neuorganisation der weiter führenden Schulen betrifft also erst die SchülerInnen, die zum Schuljahr 2004/2005 aus der Grundschule in die weiter führende Schule wechseln. Müssen SchülerInnen der jetzigen OS im weiteren Verlauf ihres Bildungsganges einen Jahrgang wiederholen, gelten für sie die neuen Regelungen.