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Archiv-Artikel

Zu den Akten gelegt

Staatsanwaltschaft Bonn stellt Verfahren wegen verschwundener Dokumente im Kanzleramt ein

BONN ap ■ Die Ermittlungen wegen verschwundener Akten und gelöschter Computerdaten aus dem Kanzleramt zur Amtszeit Helmut Kohls sind mangels Tatverdachts eingestellt. Die Bonner Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, es hätten sich keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen ergeben.

Staatsanwaltschafts-Sprecher Friedrich Apostel erklärte, der Verdacht, dass Daten in großem Umfang ohne Einverständnis der Nutzer gelöscht worden seien, habe sich nicht erhärtet. Zwar habe ein Referatsleiter eine zentrale Löschung erwogen, um der neuen Regierung eine Einsicht in politische Konzepte Kohls zu verwehren. Kanzleramtsminister Friedrich Bohl habe aber entschieden, den Umfang etwaiger Löschungen den einzelnen Abteilungen zu überlassen. Daraufhin seien tatsächlich befugte Löschungen vorgenommen worden. Für unbefugte Löschungen gebe es aber keinen Beleg.

Fest stehe auch, dass sechs Bände Akten zur Privatisierung der Leuna-Raffinerie und Akten zu sieben weiteren Privatisierungen verschwunden seien, so Apostel. Die Ermittlungen hätten aber keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung erbracht. Ein Motiv für eine solche Tat sei ohnehin nicht zu erkennen. Denn Kopien der Akten hätten unter anderem im Finanzministerium vorgelegen, auch habe sie der Untersuchungsausschuss „Treuhand“ bereits in Händen gehabt. Nach der Regierungsübernahme Schröders hatte das Kanzleramt Anzeige gegen unbekannt erstattet und sich auf Ermittlungen des ehemaligen Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch (FDP) gestützt.

Kohl begrüßte die Einstellung des Verfahrens und griff insbesondere Hirsch scharf an. Dieser habe sich dafür rächen wollen, „dass ich ihn wegen seiner fehlenden fachlichen und persönlichen Qualifikationen nie mit einem Ministeramt betraute“. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Volker Kauder, verlangte eine Entschuldigung Schröders.

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