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Archiv-Artikel

Abhör-Pläne vom Tisch

Zypries gibt im Streit um großen Lauschangriff nach. Berufsgeheimnisträger werden doch nicht abgehört

BERLIN dpa ■ Ärzten und Journalisten bleibt der so genannte große Lauschangriff nun doch erspart. Nach Protesten der Grünen, Teilen der SPD und von Verbänden will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das Abhören von Büros und Privaträumen dieser Berufsgruppen im Grundsatz nicht mehr ermöglichen. Das Justizministerium bestätigte gestern, dass Zypries ihren Gesetzentwurf entsprechend korrigiert habe.

Danach soll das Abhören von Gesprächen so genannter Berufsgeheimnisträger, zu denen auch Rechtsanwälte und Abgeordnete gehören, in deren Räumen weiterhin grundsätzlich tabu bleiben. Mit der geänderten Vorlage will die Ministerin in zwei Wochen ins Kabinett gehen. Von der Änderung der Pläne hatte Spiegel Online berichtet. Die Neuregelung soll zudem das Belauschen von Privaträumen generell weiter einschränken als bisher.

Die Ministerin hatte Ende Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Gegensatz zur alten Rechtslage das Belauschen dieses Personenkreises stark erweitert hätte. Dieser ursprüngliche Gesetzentwurf Zypries’ hatte vorgesehen, dass ein Abhören auch dann erlaubt sein sollte, wenn es „unabweisbare Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung“ gäbe. Dabei hatte die Ministerin unter anderem an die Terrorbekämpfung gedacht.

Bislang ist ein Abhören nur gestattet, wenn etwa ein Rechtsanwalt in Verdacht steht, selbst in eine Straftat verstrickt zu sein. Ein Abhören, um Dritte einer Straftat zu überführen, ist nicht möglich. Dabei bleibt es nun.