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Archiv-Artikel

Bei späten Zügen Geld zurück

FRANKFURT/M. ap ■ Bahnkunden können künftig bei Verspätungen auf Entschädigung klagen. Das hat die Deutsche Bahn AG gestern in ihrer Kundencharta festgelegt. Allerdings: Die Entschädigung wird nur im Fernverkehr für eine Verspätung von mindestens 60 Minuten gezahlt – und nur wenn die Bahn verantwortlich ist. Der Reisende bekommt dann einen Gutschein über 20 Prozent des Fahrpreises – mindestens fünf Euro. Verbraucherschützer und Fahrgastorganisationen begrüßten die Regelung, kritisierten aber, dass sie nicht für den Nahverkehr gilt. Von einem „wichtigen Schritt für die Kunden“ sprach die Allianz pro Schiene. Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisierte die Regelung als völlig unzureichend.